Am Montagmorgen um 8 Uhr fuhren beim Bruno Weber Park zwei Lieferwagen vor. Angereist waren damit Vertreter des Vereins «Freunde Bruno Weber Park». Ihr Ziel: Zusammen mit der Witwe von Bruno Weber, Bilder und Skizzen des 2011 verstorbenen Künstlers aus dem Schutzraum im Park abtransportieren, welcher von der Bruno Weber Stiftung betrieben wird.
Das habe man nun auch gemacht, erklärt Martin Christen, Vorstandsmitglied des Vereins. Er und seine Mitstreiter hätten Zutritt zum Schutzraum erhalten. Die rund 300 Bilder würden nun in mehreren Fahrten an einen sicheren, geheimen Ort gebracht. Dort sollen die Werke inventarisiert werden.
Letzte Woche war der Abtransport noch gescheitert. Die Bruno Weber Stiftung machte der Künstlerwitwe und ihren Unterstützern des Vereins die Tür zum Archiv nicht auf – trotz eines entsprechenden Urteils des Aargauer Obergerichts. Als Besitzerin der Bilder und Skizzen, erreichte die Witwe erreichte vor Gericht den Zugang zum Nachlass ihres Mannes.
Ernüchterung bei Stiftung
Der Abtransport am Montag sei geordnet verlaufen, erklärt Anet Nyffeler, zuständig für die Kommunikation bei der Stiftung Bruno Weber. Die Bilder seien in jenem Zustand übergeben worden, in welchem sie 2015 eingelagert wurden.
Für die Arbeit der Stiftung, die das Werk des Künstlers erhalten und dokumentieren soll, sei es aber kein guter Tag. Am Montag seien nicht nur Bilder und Gemälde von Bruno Weber weggebracht worden. Im Werk befänden sich auch viele Skizzen für Teile des Parks. Um Pläne habe sich Bruno Weber als Künstler nicht gesorgt, sondern nach seinen Skizzen gebaut. Für die Zukunft des Parks sei es deshalb nicht zuträglich, dass sich das Werk nun nicht mehr geordnet an einem Ort befinde.
Der Kampf um die Kontrolle über Bilder und Skizzen des Künstlers Bruno Weber sind nur ein Teil des Streits zwischen Stiftung und Verein. Der Verein hat bei der aargauischen Stiftungsaufsicht eine Beschwerde eingereicht, in welcher die Absetzung des gesamten aktuellen Stiftungsrates gefordert wird. Den drei Personen wird darin unter anderem vorgeworfen, ihre Aufgaben nicht zu erfüllen.
Der jahrelange Streit um Bruno Webers Bilder
-
- Oktober 2016: Die Witwe von Bruno Weber verlangt bereits seit Monaten, dass sie jederzeit Zugang zum Lagerraum hat. Der Stiftungsrat verweigert ihr dies. Deshalb reicht sie eine Klage beim Bezirksgericht Baden ein.
- Dezember 2016: Aufgrund einer superprovisorischen Verfügung wird ein Inventar aller archivierten Bilder erstellt. Zudem wird der Stiftung ein Verfügungsverbot über das Werk auferlegt. Der Erlass vorsorglicher Massnahmen wird jedoch vom Gerichtspräsidenten im Januar dieses Jahres abgewiesen. Gegen diesen Entscheid legt die Ehefrau beim Aargauer Obergericht Berufung.
- Juni 2017: Das Aargauer Obergericht heisst eine Klage der Ehefrau von Bruno Weber gut. Gemäss dem Urteil, wird die Stiftung unter «Androhung einer Ungehorsamsstrafe» verpflichtet, «alle sich in ihrem Besitz befindlichen, beweglichen, von Bruno Weber geschaffenen Werke per sofort herauszugeben».
- Juli 2017: Die Witwe von Bruno Weber und der Verein Freunde «Freunde Bruno Weber Park» bringen die Bilder weg.