Bittere Pille für den Zürcher Gemeinderat: Das kantonale Verwaltungsgericht gibt dem Regierungsrat Recht. Dieser darf gewisse Punkte, die das Stadtparlament im Richtplan festhalten wollte, tatsächlich streichen.
Der Streit um den Richtplan zwischen Stadt und Kanton war im Frühling 2016 entbrannt. Der Gemeinderat befasste sich damals intensiv mit der baulichen Planung in der Stadt Zürich für die nächsten 30 Jahre. Dabei wollte das Parlament dem Velo mehr Platz geben, mehr Grünraum schaffen und Luftseilbahnen als Verkehrsmittel einplanen.
Richtplan ist das falsche Instrument
Die Kantonsregierung kippte mehr als die Hälfte dieser Anliegen wieder aus dem Plan. Er sei nicht das richtige Instrument, um solche Wünsche festzuhalten, argumentierte der Kanton. Der Gemeinderat der Stadt Zürich rekurrierte daraufhin beim Verwaltungsgericht. Dieses hat den Rekurs nun jedoch abgelehnt. Die Kantonsregierung habe rechtmässig gehandelt.