Zum Inhalt springen

Streit um Schulweg Schulbesuch der Tochter verweigert: Gericht bestraft Eltern

Das Baselbieter Strafgericht verurteilt Eltern einer 14-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe, weil ihre Tochter 9 Monate lang keine Schule besuchte. Die Eltern fanden den Schulweg unzumutbar.

Die Familie wohnt auf einem Bauernhof ausserhalb von Eptingen. Als die jüngste Tochter der Familie der Sekundarschule Sissach zugewiesen wurde, gingen die Eltern auf die Barrikaden.

Der 3,5 Kilometer lange Weg auf einer Strasse ohne Trottoir bis nach Eptingen und von dort mit dem Bus nach Sissach, sei zu lang und zu gefährlich. Die Eltern wollten ihre Tochter stattdessen in die Sekundarschule Oberdorf im Waldenburgertal schicken. Den kürzeren Weg dahin könnte die Tochter mit dem Velo bewältigen, argumentieren die Eltern.

Eltern verletzten ihre Erziehungspflicht

Ihre Beschwerden wurden aber abgewiesen, die Behörden blieben bei der Schulzuteilung in Sissach. Daraufhin behielten die Eltern ihre Tochter rund 9 Monate zu Hause. Mit ihrer Verweigerung des Schulbesuchs hätten die Eltern ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt, so das Urteil des Strafgerichts. Es bestätige eine bedingte Geldstrafe, welche die Eltern angefochten hatten.

Die Eltern unterlagen zwar vor Gericht, ihre heute 14-jährige Tochter geht aber unterdessen trotzdem in die Sekundarschule in Oberdorf. Denn die Tochter sei behördlich jetzt bei einer Tagesfamilie in Oberdorf angemeldet und könne deshalb die Schule dort besuchen.

(SRF 1, Regionaljournal Basel 17:30 Uhr)

Meistgelesene Artikel