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Streit um Sozialhilfekosten Rorschach muss nachzahlen

Die Bezügerin: Ende 2012 hat sich eine sozialhilfebedürftige Frau in der Stadt St. Gallen abgemeldet und ist nach Rorschach gezogen. Dort hat sie vergeblich versucht sich anzumelden, was ihr aber verwehrt wurde. Zwei Jahre später gab sie schliesslich auf und zog zurück nach St. Gallen.

Die Beschwerdeführerin: Seither kommt die Stadt St. Gallen für die Sozialhilfe der Frau auf. Die Stadt reichte ein Richtigstellungsbegehren ein und warf Rorschach vor, die Frau bewusst abgeschoben zu haben, um nicht für deren Unterhalt aufkommen zu müssen.

Der Entscheid: Das St. Galler Verwaltungsgericht kommt nun zum selben Schluss wie das St. Galler Departement des Innern. Es verpflichtet Rorschach, der Stadt St. Gallen die angefallenen Sozialhilfekosten für die Dauer von insgesamt fünf Jahren zu vergüten. Das Verschulden Rorschachs wiege schwer. Die Behörde habe sich systematisch geweigert, die Frau ins Einwohnerregister einzutragen, um ihr keine Sozialhilfe ausrichten zu müssen.

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