- Im Sommer 2018 hat der Kanton Bern das Spital Moutier zum Verkauf ausgeschrieben. Er macht dafür unternehmerische Gründe geltend.
- Der Kanton Jura ist verärgert. Er will den Verkauf sistieren und bei der Zukunft des Spitals mitreden.
- Jetzt liegt der Streit der beiden Kantone beim Bundesgericht.
- Die Frage ist: Kann ein Kanton einem anderen verbieten, sein Eigentum zu verkaufen?
«Eigentlich kann ein Kanton einem anderen nicht verbieten, über sein Eigentum auf seinem Territorium zu verfügen und es zum Beispiel zu verkaufen», sagt Peter Hänni, bis vor einem Jahr Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg.
Aber so einfach ist die Sache im Fall Moutier nicht. Auch wenn der Kantonswechsel dieser Gemeinde von Bern zum Kanton Jura noch nicht vollzogen und noch kein Ausscheidungsvertrag unterschrieben ist, entwickelt er möglicherweise «eine gewisse Vorauswirkung», so der Staatsrechtler.
So stelle sich der Kanton Jura wohl auf den Standpunkt, mit dem Verkauf des Spitals Moutier schaffe der Kanton Bern Sachzwänge, mit denen der Kanton Jura nicht einverstanden sei.
Im Streit der Kantone muss das Bundesgericht schlichten
Wenn sich Kantone nicht einigen können und auch eine Vermittlung zum Beispiel des Bundesrates nichts nützt, so ist das Bundesgericht tatsächlich abschliessend zuständig, einen Entscheid zu treffen, sagt Peter Hänni.
Und da sind sich die Kantone Bern und Jura bereits einmal gegenüber gestanden. Das Bundesgericht erklärte die «Wiedervereinigungs-Initiative» im Kanton Jura als ungültig, dies auf Klage der Berner Regierung.