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Streit um Stromleitung Die 700'000-Franken-Frage

Wer berappt eine sieben Kilometer lange Stromleitung, die 2012 gebaut wurde? Fideriser Heuberge, Repower und Regierung ringen seit acht Jahren um eine Lösung.

  • Seit 2012 sind die Fideriser Heuberge auf knapp 2000 Meter über Meer an das Stromnetz angeschlossen.
  • Das Mini-Wintersport-Gebiet ist ganzjährig bewohnt, befindet sich aber ausserhalb der Bauzone.
  • Strittig ist die Frage, wer die Stromleitung bezahlen muss: Der Stromkonzern Repower und damit die Allgemeinheit oder das Unternehmen «Heuberge AG».
  • Ursprünglich ging es um eine Million Franken. Aktuell zur Diskussion stehen noch 700'000 Franken

Repower habe den Fideriser Heubergen ein Angebot «im Rahmen unserer Möglichkeiten» unterbreitet, sagt Sprecher Thomas Grond auf Anfrage. Wie diese «Möglichkeiten» in Zahlen aussehen, liess Grond offen, doch halte der Stromkonzern an seiner Position fest: Wenn jemand ausserhalb der Bauzone ganzjährig wohne und Strom haben wolle, müsse er die Leitung grundsätzlich selber bezahlen und könne die Kosten nicht auf Repower und damit alle Stromkunden des Unternehmens überwälzen: «Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.»

Anders sieht das der Besitzer der Fideriser Heuberge: «Das Angebot entspricht nicht unseren Erwartungen», sagt Walter Vetsch, auch FDP-Grossrat und Betreiber eines Kies- und Betonwerks. Er widerspricht Repower. Es gehe hier um einen Einzelfall in Graubünden. Ihm sei keine weitere Siedlung bekannt, die sich zwar ausserhalb der Bauzone befindet, aber ganzjährig bewohnt sei.

Die sieben Kilometer lange Stromleitung

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Von den ursprünglichen Kosten von einer Million Franken stehen noch 700'000 Franken zur Diskussion. Laut Vetsch übernehmen die Fideriser Heuberge neu die Kosten für die Trafostationen (200'000 Franken) sowie für die zusätzlich verlegten Rohrleitungen (120'000 Franken).

Wenn die Parteien bis Ende April keine Einigung gefunden haben, hat dies Folgen für den Dritten in der Runde, die Bündner Regierung. Sie muss dann entscheiden, wer zahlt. So hat es bereits 2015 das Bundesverwaltungsgericht festgehalten (siehe Beitrag unten).

Wohnen am Berg – auch künftig ein Einzelfall?

Konkret stellte das Gericht damals fest, dass es eine Lücke im Gesetz gebe, wer für Stromleitungen ausserhalb der Bauzone aufkommen müsse, wenn Gebäude ganzjährig bewohnt sind. Doch die gesetzgeberische Lust auf eine Anpassung des Stromversorgungsgesetzes ist klein beim Kanton.

Auf Anfrage sagt Erich Büsser, Leiter des Amts für Energie und Verkehr: «Eine solche Konstellation kommt in Graubünden wohl kein zweites Mal vor», ein neuer Gesetzesartikel sei deshalb wahrscheinlich nicht nötig.

Die Fideriser Heuberge dürften im Moment ein Einzelfall sein. Doch erst kürzlich hat der Nationalrat die Regeln ausserhalb der Bauzone gelockert. Künftig soll es einfacher möglich sein, einen alten Stall in eine Wohnung umzubauen. Die Frage, wer in solchen Fällen eine Stromleitung bezahlen muss, harrt deshalb noch immer einer politischen Lösung in Graubünden.

SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30; habs

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