- Das Bundesverwaltungsgericht gibt der Beschwerde des Vereins Kindertagesstätte «Ringelreija» in Brig-Glis zum Teil recht. Der Verein wehrte sich gegen einen abschlägigen Subventionsentscheid des Bundes.
- Das Bundesamt für Sozialversicherungen muss nun jedes einzelne Modul der Briger Kita-Angebote auf seine Subventionsberechtigung prüfen. Durchschnittszahlen vom gesamten Betrieb sind nicht zulässsig.
Der Verein hatte Ende Mai 2015 einen Finanzierungsbeitrag beim Bund beantragt, weil er eine zweite Tagesstätte mit Mittagstisch in Brig eröffnete, zusätzlich zum bestehenden Angebot in Glis. Der Bedarf sei ausgewiesen.
Dies bestritt das Bundesamt für Sozialversicherungen. Die Überbelegung beim Mittagstisch könne der Verein mit ungenutzten Kapazitäten aus dem Vormittag und dem Nachmittag ausgleichen.
Bundesverwaltungsgericht präzisiert das Verfahren
Das Bundesverwaltungsgericht allerdings kassierte den abschlägigen Subventions-Entscheid der Bundesstelle. Es liege auf der Hand, dass ein Kind das Mittagessen um die Mittagszeit bekommen müsse. Zudem sei jedes Modul subventionsberechtigt. Der Bund müsse somit jedes Modul einzeln prüfen und er könne nicht einfach Durchschnittszahlen aus dem gesamten Kita-Betrieb als Messlatte nehmen.
Das Bundesamt für Sozialversicherung muss nun den Oberwalliser Einzelfall neu beurteilen. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht damit allgemein verbindliche Regeln aufgestellt, wie solche Verfahren laufen sollen. Das interessiert Kita-Betreiber im ganzen Land.