Als fünfter Kanton hat nun auch Graubünden entschieden, dass die meisten Geschäfte bis am 30. April geschlossen bleiben müssen. Die Massnahme gilt ab Montagmittag, 12.00 Uhr. Alle Restaurants, Bars, Cafés und Snack-Bars, Detailhandelsgeschäfte und Warenhäuser sind davon betroffen – Lebensmittelläden, Apotheken, Banken und Postschalter können offen bleiben. Auch Essens-Lieferdienste bleiben erlaubt. Medizinische Therapien können weiterhin durchgeführt werden, Kosmetik- und Wellnessbehandlungen jedoch nicht. Ebenfalls verboten werden sämtliche religiösen Versammlungen.
Hotelbetriebe dürfen weiterhin geöffnet bleiben und ihre Hotelgäste auch bewirten. Es gelten dafür ebenfalls die verschärften Hygienebestimmungen und die Einhaltung der sozialen Distanz gemäss dem Bundesamt für Gesundheit. Es dürfen nur Gäste bewirtet werden, die im selben Hotel auch übernachten. Betriebskantinen dürfen offen bleiben, sofern sie keine externen Gäste bewirten. Ähnliche Massnahmen haben bereits die Kantone Tessin, Jura, Neuenburg und Baselland beschlossen.