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Strengere Einbürgerungsregeln Wer Aargauer werden will, muss zwingend einen Test bestehen

Im Kanton Aargau sollen für Einbürgerungen strengere Regeln gelten – zum Teil gegen den Willen der Regierung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach den Rückmeldungen von Parteien und Verbänden legt die Aargauer Regierung ein neues Einbürgerungsgesetz vor.
  • Demnach soll nur ein Einbürgerungsgesuch stellen können, wer zuvor einen Einbürgerungstest bestanden hat.
  • Wer Sozialhilfe bezieht, soll neu zehn anstatt drei Jahre warten müssen, bis ein Gesuch gestellt werden kann. Die Regierung findet diese Verschärfung nicht gut, belässt sie aber im Gesetz, weil der Grosse Rat dies verlangt hat.
  • Die Botschaft der Regierung kommt noch dieses Jahr ins Kantonsparlament. Gelten soll das Gesetz ab 2020.

Männer füllen ein Formular aus, davor Schweizer Karten.
Legende: Ein bestandener Test soll im Aargau Voraussetzung sein, um ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können. Keystone

Im November 2017 hatte der Grosse Rat eine Motion an die Regierung überwiesen, die strengere Einbürgerungsregeln verlangt. Mit 86 zu 45 Stimmen stimmte er einer Idee der CVP zu. Zuvor hatte das Kantonsparlament eine überarbeitete Variante des Einbürgerungsgesetzes abgelehnt. Dieses sollte an neue Vorgaben des Bundes angepasst werden. Die bürgerliche Mehrheit im Parlament wollte aber strengere Regeln als der Bund.

Diese strengeren Regeln werden nun im neuen Gesetz berücksichtigt. Die Wartefrist für Personen, die Sozialhilfe beziehen, soll von heute drei auf zehn Jahre erhöht werden. Für den Regierungsrat ist diese verlängerte Wartefrist – die strenger ist als die Vorgaben des Bundes – allerdings «unzweckmässig». Die im Jahr 2013 festgelegte Frist von drei Jahren solle nicht bereits wieder geändert werden.

In der Anhörung sprach sich eine Mehrheit für eine Wartefrist von drei oder fünf Jahren aus. Die Wartefrist soll nicht gelten, wenn die bezogene Sozialhilfe vollständig zurückbezahlt wurde.

Nur wer den Test besteht, kommt weiter

Auch das Verfahren beim Einbürgerungstest soll geändert werden. Derzeit ist der staatsbürgerliche Test ein sogenannter Basistest. Die erreichte Punktzahl dient einer ersten Einschätzung der staatsbürgerlichen Kenntnisse der Gesuchsteller und ist Grundlage für das Einbürgerungsgespräch. Ein Testergebnis «Bestanden» oder «Nicht bestanden» gibt es bisher nicht.

Ein solcher Test soll künftig bereits vor dem Einreichen des Einbürgerungsgesuchs absolviert werden müssen. Um ein Gesuch stellen zu können, müssen drei Viertel der Fragen korrekt beantwortet sein, so der Regierungsrat. Der Test soll beliebig oft wiederholt werden können. Er soll auch weiterhin vom Kanton stammen, die Gemeinden können keine eigenen Tests mehr machen.

Dieser staatsbürgerliche Test enthält nach dem Willen der Regierung keine Fragen zur Wohngemeinde. Beim Einbürgerungsgespräch könnten dann die Kenntnisse zur Gemeinde geprüft werden.

Der Grosse Rat wird die Gesetzesrevision noch in diesem Jahr beraten. Der Fahrplan sieht weiter vor, dass das Gesetz ab 2020 gilt.

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