Anfang Woche haben die Engadiner Kraftwerke mittgeteilt, dass die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) über Netznutzungsgebühren entschieden habe. Demnach dürfen die Kraftwerke im Unterengadin den Konzessionsgemeinden Netznutzungsgebühren verrechnen, wenn sie ihren Strom bei Dritten beziehen.
Nun heisst es bei den Konzessionsgemeinden auf Anfrage, man werde den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. «Das Ganze betrifft die Stromkonsumenten im Unterengadin massiv», sagt Not Carl, Präsident der Korporation der Konzessionsgemeinden.
Es geht um Millionen
Die Gemeinden sind der Auffassung, dass die Netznutzungsgebühren ungerechtfertigt sind. Bei den Engadiner Kraftwerken sagt Direktor Michael Roth, man wolle Rechtssicherheit und habe deshalb nichts gegen einen Weiterzug an die nächste Instanz.
Pro Jahr, rechnet Roth vor, würden den Gemeinden zwischen zwei und drei Millionen Franken für eine solche Netznutzung in Rechnung gestellt werden.