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Suche nach Asylunterkünften Stadt Brugg bietet Hand für eine Bundesasylunterkunft

In Hallen auf dem Waffenplatz Brugg will das Staatssekretariat für Migration bei einem raschen und starken Anstieg der Asylgesuche 275 Asylsuchende unterbringen. Bei Bedarf soll diese Zahl sogar auf 550 erhöht werden. Die Verträge mit Kanton und der Stadt sind bereits unterschrieben.

Infoveranstaltung

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Die Bevölkerung von Brugg soll am 13. Dezember im Rahmen einer Infoveranstaltung von Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kanton und Gemeinde über die mögliche Nutzung der Hallen informiert werden.

Bei einer allfälligen Notlage im Asylbereich sollen die Motorfahrzeugdienst-Hallen Ländi in Brugg kurzfristig als temporäre Asylunterkunft für 275 Personen genutzt werden.

Die Kapazität könnte im äussersten Notfall nach Absprache mit dem Kanton Aargau und der Stadt Brugg auf 550 Schlafplätze erhöht werden.

Brugg habe sich nicht grundsätzlich gegen diese Unterkunft wehren können, sagt Stadtammann Daniel Moser auf Anfrage von Radio SRF. Der Bund habe die Möglichkeit, solche Bundeszentren zu bestimmen.

Wir können bei den Rahmenbedingungen mitreden, und das haben wir gemacht.
Autor: Daniel Moser Stadtammann Brugg

Man habe mit dem SEM aber gute Rahmenbedingungen aushandeln können, so Daniel Moser. Zudem sei offen, ob die Asylunterkunft in Brugg überhaupt je benötigt werde. Die Zahl der Asylgesuche sei im laufenden Jahr gegenüber 2015 nämlich deutlich gesunken.

Bund auf der Suche nach 3000 Plätzen

Bund auf der Suche nach 3000 Plätzen
Das SEM ist auf der Suche nach 3000 neuen Plätzen für Asylsuchende. Es evaluiert derzeit in Zusammenarbeit mit dem VBS und verschiedenen Kantonen und Gemeinden Gebäude, vorab in militärischen Anlagen, die vorbereitet und im Falle einer Notlage im Asylbereich belegt werden können. Gemäss dem Asylgesetz können Anlagen und Bauten des Bundes ohne kantonale oder kommunale Bewilligungen maximal drei Jahre genutzt werden.

Falls die Unterkunft Brugg in Betrieb genommen wird, würde dem Kanton Aargau die Zahl der Unterbringungsplätze «angerechnet». Konkret: Der Kanton müsste bei voller Nutzung pro Jahr 550 Asylsuchende weniger aufnehmen ab den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes.

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