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Surselva GR Bündner wollen dem Wolf juristisch das Handwerk legen

In der Surselva GR gehen Bäuerinnen und Bauern juristisch gegen den Wolf vor. Grundlage ist ein neues Rechts-Gutachten.

Der Alpsommer ist noch jung. Das Thema aber ist ein altes in Graubünden: der Wolf. Im Kanton habe sich die Zahl der Tiere in den letzten zwei Jahren verdoppelt. Besonders betroffen ist die Surselva. Fünf der elf Schweizer Rudel durchstreifen die Region.

«Jetzt isch gnuag Heu dunne», sagt Silvan Caduff, Präsident des Bauernvereins Surselva. Der Bauer aus Morissen in der Val Lumnezia spricht aber nicht nur von Tierleid, sondern vor allem von Rechten und Gesetzen: «Unser Eigentum wird entwertet, indirekt enteignet. Und das ist nicht nur unser Eigentum, sondern auch das der Alpen, die im Kanton zum grossen Teil im Besitz der Gemeinden und von privaten Genossenschaften sind.» Wenn die Alpen nicht mehr bestossen werden könnten, seien sie auch nichts mehr wert und wachsen ein.

Unser Eigentum wird entwertet, indirekt enteignet.
Autor: Silvan Caduff Präsident Bauernverein Surselva

Rechtliches Gutachten

Der juristische Ton entspricht der neuen Strategie der Bäuerinnen und Bauern. Im vergangenen Sommer hatten sie ein Rechts-Gutachten in Auftrag gegeben, das sie nun veröffentlicht haben.

Das Gutachen im Wortlaut

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Der Bauernverband Surselva hat das rechtliche Gutachten «Über die Möglichkeiten zum Schutz des Eigentums und weiterer Rechte gegen Übergriffe von Wölfen» von Prof. Dr. iur. Isabelle Häner und Dr. iur. Livio Bundi erstellen lassen.

So fasst das Gutachten die Situation zusammen:

«Insgesamt ergibt sich, dass das Instrumentarium der geltenden Jagdgesetzgebung zur Regulation des Wolfsbestands den in den Bergregionen tätigen Bauern mit Bezug auf ihren Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitsraum zu wenig Schutz bietet.»

Die Schutzpflicht des Staates leitet das Gutachten aus der Eigentumsgarantie in der Bundesverfassung ab:

«Was die Eigentumsgarantie betrifft, so ist der Staat (…) verpflichtet, der Schutzdimension der Eigentumsgarantie Rechnung zu tragen. Das bedeutet, dass er bei einer unmittelbaren und ernsthaften Bedrohung des Eigentums durch einen Wolf verpflichtet ist, einzugreifen.»

Das Gutachten kommt zum Schluss: Das momentane Jagdgesetz schütze die Bäuerinnen und Bauern nicht genug. Ausserdem verpflichte die Verfassung den Staat dazu, Eigentum vor dem Wolf zu schützen.

Eingreifen lässt sich aber nur auf Basis des Jagdgesetzes. Und ein neues, schärferes Jagdgesetz scheiterte erst im Herbst an der Urne. Eine sanfte Verschärfung zumindest hat der Bundesrat aber auf Mitte Juli mit der neuen Jagdverordnung in Kraft gesetzt.

Die Gegenseite

Bei Pro Natura versteht man die Nöte der Menschen in der Surselva. Sara Wehrli, Verantwortliche für Grosse Beutegreifer und Jagdpolitik, betont aber, dass der Herdenschutz in der Surselva allmählich Wirkung zeige: «Das ist sicher langsam, vielleicht unerträglich langsam für die betroffenen Landwirte. Damit das noch schneller vorangehen kann, damit der Herdenschutz noch schneller greifen kann, bräuchte es vor allem auch viel mehr Geld.»

Jungtiere zum Abschuss

In der Surselva ist man davon nicht überzeugt. Herdenschutz mit Elektro-Zäunen und Hunden sei zwar wichtig, lasse sich aber nicht in jedem Gelände realisieren. Deshalb sollen bei problematischen Wolfsrudeln mehr Jungtiere sofort geschossen werden dürfen. Bisher ist jeweils nur die Hälfte zum Abschuss erlaubt und das erst im Herbst – oft Monate nachdem die Tiere gerissen worden seien. «Das wäre ja eigentlich unser Wunsch», meint Bauer Silvan Caduff, «dass man die Tiere, diese Problemtiere dann aus dem Verkehr ziehen kann, wenn der Schaden eintritt. Und das heisst: sofort.»

10vor10, 7.8.2021, 21:50 Uhr

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