Das neue Reglement hat die «Aargauer Zeitung» publik gemacht. Beschlossen wurde es vom 100-köpfigen Kantonalvorstand der SVP Aargau. Wichtigster Punkt: Für Personen, die am Wahltag 63 Jahre alt sind oder die am Ende der Legislatur 16 Jahre im Amt sind, gelten höhere Hürden.
Sie kommen nur auf die Liste, wenn sie vom Kantonalvorstand und vom Parteitag jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit nominiert worden sind. Die nächsten nationalen Wahlen sind im Herbst 2019.
Zu diesem Zeitpunkt wären bei der SVP Aargau folgende Pesonen vom neuen Reglement betroffen, sofern sie dann überhaupt noch einmal antreten würden:
- Sylvia Flückiger (1952, seit 2007 in Nationalrat)
- Luzi Stamm (1952, seit 1991 in Nationalrat)
- Maximilian Reimann (1952, seit 1987 Nationalrat/Ständerat/Nationalrat)
Weiter steht im neuen Reglement der SVP Aargau, so die «Aargauer Zeitung», dass alle Nominationen in geheimer Abstimmung erfolgen müssen.