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Der Mörder einer Rentnerin in Aarau müsste in eine geschlossene Klinik, ist aber in einem Gefängnis. Warum?
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 20.02.2020. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 18 Sekunden.

Täter von Aarau «Im Gefängnis am falschen Ort»

Das Bezirksgericht Aarau hat den Mörder einer Rentnerin als schuldunfähig befunden und eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. Ein Gutachten diagnostizierte bei ihm eine paranoide Schizophrenie. Trotzdem sitzt der Täter in einem Gefängnis. Benjamin Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz erklärt warum.

Benjamin Brägger

Strafvollzugsexperte

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Der Jurist Benjamin Brägger ist Strafvollzugsexperte. Er war Führungskraft in Strafanstalten und Amtsleiter eines kantonalen Amtes für Justizvollzug und unterrichtet unter anderem an der Universität Bern.

SRF: Der Täter ist immer noch in einem Gefängnis. Offenbar findet man keinen geeigneten Platz in einer Therapieeinrichtung. Ist das so schwierig?

Benjamin Brägger: Solche Straftäter gehören in eine sogenannte forensische psychiatrische Klinik. Das ist eine psychiatrische Klinik, die Straftäter aufnimmt. Und davon haben wir zurzeit in der Deutschschweiz immer noch nicht ganz genügend Plätze. Wenn man aber 10 Jahre zurückschaut, hat sich die Situation bereits stark verbessert. Es werden mehr Plätze angeboten.

Ist eine Verbesserung in Sicht?

Es sind sehr viele Verbesserungen in Sicht. Die Psychiatrischen Dienste Aargau PDAG planen in Königsfelden einen Erweiterungsbau mit 29 zusätzlichen Plätzen. Das ist hoch-willkommen für die Kantone im Nordwest- und Innerschweizer-Konkordat. Dazu kommen Pläne in der Ostschweiz. Es tritt also in den nächsten anderthalb bis zwei Jahren eine recht grosse Entspannung ein.

Der nun verurteilte Täter ist im Moment aber im Zentralgefängnis in Lenzburg. Dort ist er am falschen Ort?

Längerfristig ist er dort am falschen Ort. Man kann den Täter dort allerdings bereits medizinisch medikamentös behandeln. Das ist der erste Teil der Massnahmen. Die ganzen therapeutischen Interventionen, die erfolgen dann, wenn der Täter einen Klinikplatz hat. Das sollte natürlich möglichst schnell geschehen.

Warum kann man den Täter nicht einfach im Gefängnis therapieren?

Ein Gefängnis ist keine Heilstätte, also keine Klinik. Paranoid schizophrene Straftäter gehören in eine psychiatrische Klinik, da ist die Krankheit im Vordergrund und wegen dieser Krankheit ist er auch straffällig geworden. Ein Gefängnis kann dies nur überbrücken, aber es kann nicht die Therapie und Pflege bringen, die diese Person braucht. Und ohne diese wirkliche medizinische Therapie und Pflege kann man keine Fortschritte machen, dass man diese Person einmal entlassen könnte. Deshalb ist eine Verlegung ganz wichtig.

Das Gespräch führte Christoph Wasser.

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