- Die Kommission für Bildung und Kultur schafft zum ersten Mal eine gesetzliche Grundlage für Tagesschulen im Kanton Zürich.
- Die neuen Bestimmungen lassen den Gemeinden grossen Handlungsspielraum, wie sie Tagesschulen ausgestalten wollen.
- Der Gesetzesentwurf möchte es Kindern neu erlauben, gemeindeübegreifend Tagesschulen zu besuchen.
- Die Tagesschule selbst ist kostenlos. Der Gesetzesentwurf überlässt es den Gemeinden, wie viel die Eltern für Betreuung und Verpflegung bezahlen sollen.
Die Kommission ist sich einig: Tagesschulen sind ein Bedürfnis der heutigen Gesellschaft. «Es gab nicht viel zu diskutieren», sagt dazu Karin Fehr, Kantonsrätin der Grünen und Kommissionsmitglied. Sogar die EDU, die mit dem Konzept Tagesschule lange haderten, hat heute nichts mehr dagegen. «Es ist ein gesellschaftliches Bedürfnis, dass es Tagesschulen gibt», stellt Hans Egli fest. Für die EDU ist aber klar: Verpflegung und Betreuung gibt es nicht zum Nulltarif.
Der allgemeine Steuerzahler soll nicht dafür aufkommen.
Die EDU stellt diesbezüglich einen Antrag, dass die Eltern die vollen Kosten tragen. Umstritten sind die Kosten für Verpflegung und Betreuung aber auch auf der linken Seite: Die AL fordert einkommensabhängige Beiträge.
Ansonsten ist sich die Kommission einig: Das Gesetz ist kein grosser Wurf, es bietet den Gemeinden einzig einen Rahmen und damit ein Stück Sicherheit in der Planung von Tagesschulen.
Als nächstes wird der Gesetzesentwurf im Kantonsrat diskutiert.