Heiratet heute ein Talbürger eine Nicht-Talbürgerin, so kann seine Frau nach einem Jahr Ehe erleichtert eingebürgert werden - und wird damit Mitglied der Korporation Ursern, der neben grossen Landflächen auch das Elektrizitätswerk Ursern gehört.
Wenn umgekehrt eine Talbürgerin einen Nicht-Talbürger heiratet, kann deren Ehemann nur ordentlich eingebürgert werden. Und ordentlich eingebürgert heisst nach den aktuellen Regeln der Korporation: Nach ganzen 50 Jahren Wohnsitz im Urserntal.
Heutige Regelung widerspricht Bundesverfassung
Diese Praxis entspreche nicht dem Gleichstellungsgebot der Schweizerischen Bundesverfassung, darum wird sie nun geändert, sagt Talammann Beat Schmid. «Wir modernisieren unser Grundgesetz, und das ist die Gelegenheit, um diesen alten Zopf abzuschneiden», sagt er.
Am Donnerstagabend stimmte die Talgemeinde der Änderung des Einbürgerungsgesetzes zu. Künftig kann - unabhängig vom Geschlecht - nach fünf Jahren Wohnsitz im Urserntal und drei Jahren Ehe ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung gestellt werden. Diese Praxis gilt auch für eingetragene Partnerschaften bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen.