Stefan Wehrle (60) ist seit 2013 Präsident der Einbürgerungskommission der Basler Bürgergemeinde. Schon seit knapp 10 Jahren ist er Mitglied der Einbürgerungskommission und somit beteiligt an den Einbürgerungsgesprächen, die mit all jenen geführt werden, die den Schweizer Pass beantragen.
Viele Menschen, die vor die Einbürgerungskommission treten, seien wahnsinnig aufgeregt. «Wir versuchen dann, die Situation aufzulockern», sagt Wehrle. Da habe es auch einmal Platz für eine humorvolle Bemerkung.
Anschliessend gehe es aber zur Sache. Abgefragt würden sowohl staatskundliche wie auch lokale Kenntnisse. Beispielsweise wie viele Nationalräte den Kanton Basel-Stadt in Bern vertreten. «Die Anforderungen sind sehr hoch», sagt Wehrle. «Wir stellen aber auch fest, dass die meisten Kandidatinnen und Kandidaten sehr gut vorbereitet sind.» Zumal man mittlerweile einen Sprachtest absolvieren muss, bevor man eine Einbürgerung beantragen kann.
12 Jahre müssen die Antragsstellenden mindestens in der Schweiz gelebt haben, davon die letzten zwei Jahre in Basel. «Aus meiner Erfahrung reicht diese Zeit längstens, um sich zu integrieren», sagt Wehrle. Der Test selber dauere dann aber lediglich 15 Minuten. In aller Regel entscheide die sechsköpfige Kommission danach einstimmig.
Ein Basler Fall ging letztes Jahr um die Welt. Die Kommission um Wehrle verweigerte zwei muslimischen Mädchen die Einbürgerung, weil diese nicht in den Schwimmunterricht besuchten und auch nicht in die Schullager gingen. «Das ist eine Verletzung der obligatorischen Schulpflicht», sagt Wehrle. Ein anderer Grund, weshalb es regelmässig zu Ablehnungen kommt, seien Vorstrafen.