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Tanzverbot Glarus Hauchdünnes Ja zum Gegenvorschlag der Regierung

Wenn es nur um das Tanzverbot selber ginge, wäre es einfach. Der Landrat müsste über den Memorialsantrag diskutieren und eine Abstimmungsempfehlung für die Landsgemeinde abgeben. Abschaffung des Tanzverbotes an den fünf höchsten Feiertagen: Ja oder Nein.

Der Memorialsantrag

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An Pfingsten 2018 musste ein Konzert abgesagt werden, weil es gegen das Ruhetagsgesetz (Tanzverbot) verstösst. Danach formulierte eine Gruppe einen Memorialsantrag, der das Tanzverbot aufheben soll. Ein Memorialsantrag geht an die Landsgemeinde. Der Landrat und die Regierung können eine Empfehlung dafür oder dagegen machen. In diesem Fall hat die Regierung einen Gegenvorschlag erarbeitet.

So einfach ist die Situation aber nicht. Im Jahr 2012 hatte sich die Landsgemeinde für das Tanzverbot ausgesprochen. Deshalb wollte die Regierung das Gesetz nicht einfach kippen, sondern formulierte einen Gegenvorschlag.

Argumente der Regierung

Ähnlich wie in St. Gallen oder Schwyz sollen Feste an hohen Feiertagen erlaubt werden, allerdings nur in geschlossenen Räumen. Das sei ein Kompromiss: Wer möchte, könne feiern; wer Ruhe wolle, könne sie so haben. Weiter könne auch verhindert werden, dass die jungen Leute aus dem Kanton weggingen, um zu feiern.

Die Gegenargumente

Aber genau das Lärmproblem sei nicht gelöst, argumentierten verschiedene Landräte. Den Autoverkehr oder lärmende Partygänger auf der Strasse habe man auch bei geschlossenen Räumen. Zudem sei die Regelung unfair, wenn Sportveranstaltungen wie ein Volleyballturnier in der Halle erlaubt seien und ein Fussballspiel, das draussen stattfindet, nicht.

Knapp für Gegenvorschlag

Mit einer knappen Mehrheit stimmte der Landrat für den Gegenvorschlag der Regierung. In einer zweiten Lesung könnten die Verhältnisse aber leicht wieder kippen. In diesem Fall würde die Landsgemeinde am 5. Mai ohne Gegenvorschlag über den Memorialsantrag abstimmen.

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