Das bernische Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von fünf Umweltorganisationen und des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) insofern gutgeheissen, als es die Berner Regierung anwies, den Sachverhalt neu und umfassend abzuklären. Dies unter Berücksichtigung des nationalen Umweltrechts. Das hatten die Umweltorganisationen und das BAFU gefordert.
Das Gericht lehnte aber den Antrag der Umweltorganisationen ab, der Berner Regierung grundsätzlich die Verlängerung der Verträge mit dem TCS zu verbieten. Diese laufen Ende 2018 ab.
Wichtiges Gebiet für Wasservögel
Es geht um ein Gelände am Ufer des Neuenburgersees im Gebiet Fanel. Dieses Gelände im Besitz des Kantons Bern in der Gemeinde Gampelen ist mehrfach geschützt, wie die Umweltorganisationen betonen. Beispielsweise ist es ein sogenanntes Ramsar-Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung für Wasservögel.
Die Umweltorganisationen waren entrüstet, als der Berner Regierungsrat im August 2016 die Verlängerung der Mietverträge ankündigte. Sie nervten sich vor allem über die Argumentation der Berner Regierung, es handle sich um Land im Finanzvermögen des Kantons Bern, nicht im Verwaltungsvermögen.
Regierung kann nicht machen, was sie will
Das heisse, dass der Kanton Bern mit diesem Land gemäss kaufmännischen Gesichtspunkten verfahren könne, sagte damals die Berner Regierung. Es sei anders als bei Liegenschaften, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienten. Mit dieser Argumentation könnten sämtliche Schutzbestimmungen ausgehebelt werden, konterten die Umweltorganisationen.
Zukunft offen
Das bernische Verwaltungsgericht hat nun den Regierungsbeschluss zur Verlängerung der Mietverträge von August 2016 aufgehoben. Es schreibt aber im am Donnerstag von den Umweltorganisationen publik gemachten Urteil, über die Zukunft des Campingplatzes sei noch nicht entschieden.