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Tempo 30 in Bern Gewerbe und Hauseigentümer zeigen die Stadt Bern an

Die Stadt soll bewusst und systematisch das Gesetz umgehen, um ihre Verkehrsziele zu erreichen, so der Vorwurf.

Sechs Berner Organisationen werfen der Stadt Bern vor, sie halte sich bei der Verkehrspolitik bewusst und systematisch nicht an wichtige Rechtsgrundsätze. Nun haben sie beim Regierungsstatthalter eine aufsichtsrechtliche Anzeige eingereicht.

Sie zeigen die Stadt an

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Die aufsichtsrechtliche Anzeige wird von Bern City, KMU Stadt Bern, dem Handels- und Industrieverein Bern, dem Hauseigentümerverband Bern und Umgebung, dem TCS Bern Mittelland und dem Verband der Arbeitgeber Region Bern getragen.

Die sechs Organisationen werfen der Stadt Bern unter anderem vor, eine Vielzahl von Verkehrsmassnahmen umgesetzt zu haben, ohne den Ausgang von Beschwerdeverfahren oder -fristen abzuwarten.

Tempo 30 ohne Publikation

Ausserdem habe die Stadt Geschwindigkeitsbeschränkungen während Baustellen nach Ende der Bauarbeiten einfach weiterbestehen lassen, ohne sie rechtzeitig zu publizieren. In mindestens einem Fall soll die Stadt Bern eine Geschwindigkeitsbegrenzung trotz hängiger Beschwerde umgesetzt und erst auf Intervention hin die Markierungen wieder entfernt haben.

Fristen nicht eingehalten

Weiter habe die Stadt bereits vor Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist begonnen, Parkplätze aufzuheben, kritisieren die Organisationen. Auch sogenannte Parklets habe die Stadt ohne Publikation eingerichtet.

Parklets: Begegnen statt Parken

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Parklets werden im Strassenraum, angrenzend an den Fussgängerbereich, eingerichtet. Mit der Errichtung eines Podests entsteht auf Trottoirhöhe eine Fläche, die temporär unterschiedlich genutzt werden kann, etwa durch Möblierung oder Bepflanzung. Für eine Dauer von zwei Monaten bedarf die Errichtung eines Parklets keiner Verkehrspublikation oder Baubewilligung, so die Stadt Bern.

Die Organisationen monieren, dass sich in einem Rechtsstaat Unternehmen und Privatpersonen an geltende Bestimmungen zu halten hätten. Gleiches gelte auch für die Stadt Bern. Seit geraumer Zeit schere sich diese aber um Rechte von Beschwerdeführenden und ignoriere Publikationspflichten.

Gesetz gelte auch für rot-grüne Regierung

So schreibe die Signalisationsverordnung des Bundes vor, dass Verkehrsanordnungen zu verfügen und zu veröffentlichen seien. Anordnungen dürften erst umgesetzt werden, wenn keine Beschwerden mehr hängig sind. «Diese Bestimmungen gelten ungeachtet der politischen Mehrheitsverhältnisse», senden die Organisationen ihre Kritik an die rot-grün dominierten Stadtbehörden.

Das sagt die Stadt Bern zur Anzeige

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Die Stadt Bern hat gegenüber dem «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» nur schriftlich Stellung genommen. Auf konkrete Fragen ging sie nur allgemein ein. Sie schreibt, die Direktion Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS) habe die aufsichtsrechtliche Beschwerde zur Kenntnis genommen. Es sei nun am Regierungsstatthalter, die Vorwürfe zu untersuchen.

Nach Ansicht der TVS seien die Vorwürfe haltlos. Die Direktion setze eine Verkehrs- und Urbanisierungspolitik um, die von der Mehrheit der Bevölkerung und des Parlaments gewünscht und mitgetragen werde.

Die städtischen Behörden seien selbstverständlich bestrebt, alle gesetzlichen Grundlagen einzuhalten. Bei der Vielzahl von Massnahmen auf operativer Ebene könnten im Einzelfall jedoch Fehler passieren.

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