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Thermalbad-Kanton Aargau Thermalquellen sollen vor Erdsonden geschützt werden

  • Der Kanton Aargau möchte Quellen um Bad Schinznach besser schützen mit einer kantonal verankerten Nutzungsplanung in bestimmten Gemeinden.
  • Es geht um Quellen in den Gemeinden Schinzach-Bad, Bözberg, Brugg, Habsburg, Hausen, Holderbank, Lupfig, Schinznach, Veltheim, Villnachern und Zeihen.
  • Im Fokus stehen dabei tiefe Bohrungen, mit Erdsonden zum Beispiel, die nicht mehr ohne weiteres erlaubt sind.
  • In Ennetbaden und Baden wurden die Thermalquellen per Nutzungsplan schon geschützt. Der Thermalkanton Aargau hätte damit dann fast alle Quellen per Gesetz geschützt.

Das Aargauer Umweltdepartement will alle Thermalquellen im Kanton umfassend schützen. Sie sind zwar eigentlich schon geschützt, aber mit einer Konzession von 1869. Damals gab es noch keine Erdsonden und andere Dinge, welche die Quellen gefährden könnten.

Deshalb ist ein besserer Schutz der Aargauer Thermalquellen nötig. Je nach Bautätigkeit gilt künftig ein kantonaler Nutzungsplan in bestimmten Gebieten rund um die Quellen. Somit braucht es dort je nach Art der Arbeiten dann eine Genehmigung des Kantons, oder Geologen, die die Bauarbeiten begleiten.

Verfassung

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In der Kantonsverfassung steht Artikel 43 b: «Kanton und Gemeinden schützen die Heilquellen und Heilbäder sowie deren Ruhe-und Erholungslandschaft.»

In Baden und Ennetbaden sind die Thermalquellen bereits mit kantonaler Nutzungplanung geschützt. Nun folgt das ganze Prozedere rund um Bad Schinznach. Die Planungsunterlagen liegen bis Mitte Mai auf. Danach fehlt nur noch ein Schutz für die Quellen in Bad Zurzach.

«Es könnte in Bad Schinznach Einwendungen gegen das die Änderung geben», sagt Andreas Märki vom Aargauer Umweltdepartement. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn jemand mit der Grenzziehung nicht einverstanden ist, wo künftig die kantonale Nutzungsplanung gilt.

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