Neuerungen sind bei der Quellensteuer vorgesehen, und Gebäudeabbruchkosten sollen als Unterhalt abgezogen werden können.
Mit der Revision setzt der Kanton Thurgau zwingendes Bundesrecht um, wie die Regierung in ihrer veröffentlichten Botschaft schreibt. Bei den Quellensteuern werden Ungleichbehandlungen beseitigt: Neu sollen alle Quellensteuerpflichtigen nachträgliche ordentliche Veranlagungen verlangen dürfen.
Als Folge davon ist mit jährlich bis zu 20'000 zusätzlichen Veranlagungen zu rechnen, wie es heisst. Deshalb müssten fünf neue Veranlagungsexperten angestellt werden. Die nachträglichen Veranlagungen dürften für die Steuerzahler in der Regel vorteilhaft sein, wodurch dem Kanton und den Gemeinden Steuereinnahmen entgehen.
Massive Steuerausfälle erwartet die Regierung von neuen steuerlichen Massnahmen im Energiegesetz: Wer ein Haus abbricht und durch einen Neubau ersetzt, soll die Abbruchkosten als Unterhaltskosten abziehen können. Damit soll der Ersatz von älteren, energetisch schlechten Gebäuden durch energiesparende Neubauten gefördert werden.