- Den ersten Versuch startete die Thurgauer Regierung vor rund zwei Jahren: Sie wollte Zwangsmassnahmen gegen die Baulandhortung einführen. Vorgesehen war, dass die Behörde eingezontes Bauland, das nicht innert einer bestimmten Frist überbaut wird, dem Eigentümer abkaufen kann.
- Der Widerstand im Kanton Thurgau war aber gross: Das vorgesehene Gesetz sei ein massiver Eingriff in das Eigentumsrecht, wurde von Parteien und Verbänden kritisiert.
- Nun wagt die Regierung einen neuen Versuch, wie die zuständige Regierungsrätin gegenüber Radio SRF sagt. In den nächsten Wochen werde ein entsprechender Gesetzestext veröffentlicht. Über den Inhalt macht die Regierung derzeit noch keine Angaben.