- Eltern von Thurgauer Schülern sollen künftig nur noch die Essenskosten für Schullager bezahlen.
- Der Grosse Rat will das Volksschulgesetz nach einem Entscheid des Bundesgerichts anpassen.
- In der ersten Lesung sprach sich eine grosse Mehrheit für das Gesetz aus.
- Das Gericht kritisierte auch Elternbeiträge für Deutschkurse und bezeichnete diese als illegal. Diesbezüglich gab es Kritik von Ratsmitgliedern.
Bei der Diskussion am Mittwoch im Grossen Rat waren sich sämtliche Fraktionen einig: Es wäre schade, wenn die Schulen im Kanton Thurgau keine Lager oder Exkursionen mehr anbieten würden, weil sie diese wegen fehlender Elternbeiträge nicht mehr finanzieren könnten. Dementsprechend war die Anpassung des Volksschulgesetzes unbestritten.
Eine Änderung war nötig, weil das Bundesgericht Elternbeiträge für Lager als zu hoch und Beiträge für Deutschkurse als illegal bezeichnet hatte. Künftig müssen Thurgauer Eltern nur noch die Essenskosten für Schullager übernehmen. Wie hoch diese sein werden, ist noch unklar. Sie werden durch den Regierungsrat festgesetzt. Ein Betrag von zehn bis 16 Franken pro Tag ist gemäss dem Bundesgerichtsurteil zumutbar.
Knackpunkt Deutschkurse
Auch die Elternbeiträge für Deutschkurse wurden vom Bundesgericht kritisiert und als illegal bezeichnet. Der Grosse Rat hatte 2015 beschlossen, dass Eltern den Deutschunterricht mitfinanzieren müssen, wenn sie ihrem in der Schweiz geborenen Kind nicht genügend Gelegenheit geben, Deutsch zu lernen. Vier Privatpersonen wehrten sich gegen diesen Entscheid und das Bundesgericht hob die Kostenbeteiligung auf.
Mehrere Ratsmitglieder kritisierten diesen Entscheid. So auch Urs Schrepfer, Präsident der Schulkommission in Sirnach. Man habe die Eltern auf die bestehenden Angebote in Briefen hingewiesen, sagte er in der Debatte. «Es hat sich nichts getan. Erst als wir die ersten Rechnungen versandt haben, wurden die Sprachspielgruppen wirklich intensiv genutzt», so Schrepfer. Durch den Bundesgerichtsentscheid falle ein Druckmittel über das Portemonnaie weg.