500 Gramm Fisch isst ein Kormoran täglich. Und am Rhein, zwischen dem Untersee und Stein am Rhein, hat es viele von diesen grossen Wasservögeln. Einen Teil davon hatte der Kanton Thurgau diesen Winter zum Abschuss freigegeben. Denn: Kormorane essen besonders gerne Äschen. Ein Fisch, der seit dem Hitzesommer vor zwei Jahren im Rhein massiv bedroht ist.
Vogelschützer legten Beschwerde ein
Gegen diese Abschussbewilligung hatten Vogelschützer von Birdlife Beschwerde eingelegt. Jetzt, im Nachhinein, erhalten sie Recht: Die Jäger hätten die Kormorane nicht schiessen dürfen. Das Thurgauer Verwaltungsgericht gewichtet nämlich den Schutz der Vögel als mindestens gleich hoch wie jener der Fische. Das geht aus dem aktuellen Urteil hervor.
Das Gebiet um Stein am Rhein sei auch ein wichtiges Vogelreservat. Durch die Abschüsse würden nicht nur die Kormorane verjagt, sondern auch die anderen Vogelarten.
Sämtliche Massnahmen zum Schutz kälteliebender Fischarten sind damit sinnlos.
Wenig Verständnis für diesen Entscheid des Thurgauer Verwaltungsgerichts haben Fischer. Der Schweizer Fischereiverband schreibt in einer Mitteilung von einem «Todesurteil für die Äschen». Deshalb will der Verband das Urteil mit allen Mitteln bekämpfen.
Keine Busse oder Strafe für die Verantwortlichen
Obwohl die Kormorane nicht hätten geschossen werden dürfen, so gibt es für die Verantwortlichen beim Kanton Thurgau vorerst weder eine Busse noch ein Strafe.