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Thurgauer Verwaltungsgericht Jäger hätten Wasservögel nicht schiessen dürfen

500 Gramm Fisch isst ein Kormoran täglich. Und am Rhein, zwischen dem Untersee und Stein am Rhein, hat es viele von diesen grossen Wasservögeln. Einen Teil davon hatte der Kanton Thurgau diesen Winter zum Abschuss freigegeben. Denn: Kormorane essen besonders gerne Äschen. Ein Fisch, der seit dem Hitzesommer vor zwei Jahren im Rhein massiv bedroht ist.

Vogelschützer legten Beschwerde ein

Gegen diese Abschussbewilligung hatten Vogelschützer von Birdlife Beschwerde eingelegt. Jetzt, im Nachhinein, erhalten sie Recht: Die Jäger hätten die Kormorane nicht schiessen dürfen. Das Thurgauer Verwaltungsgericht gewichtet nämlich den Schutz der Vögel als mindestens gleich hoch wie jener der Fische. Das geht aus dem aktuellen Urteil hervor.

Nicht grundsätzlich gegen den Abschuss

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Die Vogelschutzorganisation Birdlife Schweiz hat auf das Urteil des Thurgauer Verwaltungsgerichts reagiert und eine Stellungnahme abgegeben: Sie sei nicht grundsätzlich gegen den Abschuss von Kormoranen, schreibt Birdlife. Das Gebiet zwischen Stein am Rhein und Untersee sei aber ein international bedeutendes Wasservogelreservat, und bei Vergrämungsaktionen würden auch andere Vögel vertrieben. Das sei nicht zulässig. Birdlife Schweiz sei bereit gemeinsam eine andere Lösung zu finden.

Das Gebiet um Stein am Rhein sei auch ein wichtiges Vogelreservat. Durch die Abschüsse würden nicht nur die Kormorane verjagt, sondern auch die anderen Vogelarten.

Sämtliche Massnahmen zum Schutz kälteliebender Fischarten sind damit sinnlos.
Autor: Schweizer Fischereiverband

Wenig Verständnis für diesen Entscheid des Thurgauer Verwaltungsgerichts haben Fischer. Der Schweizer Fischereiverband schreibt in einer Mitteilung von einem «Todesurteil für die Äschen». Deshalb will der Verband das Urteil mit allen Mitteln bekämpfen.

Keine Busse oder Strafe für die Verantwortlichen

Obwohl die Kormorane nicht hätten geschossen werden dürfen, so gibt es für die Verantwortlichen beim Kanton Thurgau vorerst weder eine Busse noch ein Strafe.

Regionaljournal Ostschweiz; 06:31 Uhr. ; 

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