Nach sieben Stunden Debatte hat das Berner Kantonsparlament das revidierte Steuergesetz am Montag in erster Lesung verabschiedet. Es sieht Steuererleichterungen für Unternehmen und für Bernerinnen und Berner vor.
Der Steuerabzug für Familien, die ihre Kinder extern betreuen lassen, steigt im Kanton Bern von 8000 auf maximal 16'000 Franken. Dies hat das Kantonsparlament bereits letzten Donnerstag entschieden.
Sollen Firmen Gelder zurückzahlen?
Bei temporären Steuererleichterungen für Unternehmen muss die Finanzkommission nochmals über die Bücher. Anträge im Kantonsparlament wollten sicherstellen, dass gewährte Steuererleichterungen zurückbezahlt werden müssen, sofern ein Unternehmen nach zehn Jahren den Kanton Bern verlässt. Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten entschied der Grosse Rat, das Thema bei der zweiten Lesung der Gesetzesrevision im Frühjahr 2020 nochmals aufzugreifen.
Bei diesen Steuererleichterungen geht es um ein Instrument der Standortförderung. Damit sollen Unternehmen in den Kanton gelockt werden. Das kantonale Steuergesetz wird revidiert, weil das Bundesrecht umgesetzt werden muss.
Unternehmen sollen künftig steuerlich entlastet werden. Der Rat stimmte der Senkung der Kapitalsteuer zu. Dies hat Mindereinnahmen von sieben Millionen Franken zur Folge.
Die Steuergesetzrevision ist Teil eines Gesamtpaketes, das ab 2021 eine Senkung der kantonalen Steueranlage vorsieht. Diese Senkungen werden im Rahmen der Budgetberatungen beschlossen. Das revidierte Steuergesetz kommt im März zur zweiten Lesung ins Kantonsparlament.