Den Kontrolleuren bot sich auf dem Bauernhof in Unterkulm ein trauriges Bild. Einige Kühe hinkten, weil sie geschwollene Klauen hatten. Auf der Weide standen abgemagerte, ungepflegte Kälber. Zudem war der Schweinestall total verdreckt.
Die Tierärzte des Kantons mussten sofort eingreifen. Drei verletzte Kühe und drei Schweine wurden geschlachtet.
Daraufhin wurde der Fall an die Polizei übergeben. Das Bauernehepar gab zu, es sei mit den über 100 Tieren auf dem Hof überfordert gewesen.
Nicht auf Überforderungen reagiert
Wegen mehrfachen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz forderte die Aargauer Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen. Schliesslich sei der Bauer bereits früher wegen ähnlicher Vergehen verurteilt worden.
Das Gericht bestätigte die Vorwürfe an den Bauern. Wenn er seine Überforderung schon selbst bemerkt habe, dann hätte er angemessen darauf reagieren sollen, fand der Richter.
Dennoch setzte das Gericht die Strafe tiefer an als von der Staatsanwaltschaft gefordert: Das Urteil lautet auf 100 Tagessätze à 30 Franken, dazu kommt eine Busse von 1200 Franken.