Der tödliche Flug: Bei einem Übungsflug im Juli 2013 sollte die damals 33-jährige Frau den Anweisungen des Fluglehrers folgen, der mit ihr vom Boden aus per Funk in Kontakt war. Bei einer der Übungen klappte eine Seite des Gleitschirms ein. Der Fluglehrer wies die Frau an, den Notfallschirm auszulösen. Die Frau zeigte keine Reaktion. Ob sie vor Panik wie gelähmt war, die Kommandos nicht hörte oder ob sie das Rettungssystem aus anderen Gründen nicht auslösen konnte, liess sich nicht feststellen. Sie stürzte ab und starb.
Die erste Instanz: Das Kreisgericht See-Gaster sprach den Fluglehrer Mitte 2016 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Die Angehörigen akzeptierten den Entscheid nicht und fochten das Urteil an.
Die zweite Instanz: An der Berufungsverhandlung am Dienstag warf der Anwalt des Privatklägers dem Fluglehrer eine ganze Reihe von Fehlern vor. Der Verteidiger erklärte dagegen, dass es sich bei der verunglückten Frau keinesfalls um eine Anfängerin gehandelt habe. Es gebe bei dieser Sportart ein Grundrisiko. Das Urteil des Kantonsgerichts, ebenfalls ein Freispruch, ist noch nicht rechtskräftig.