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Tödlicher Unfall Fasnächtler hatte sich an Wagen-Aufbau festgemacht

Die betroffene Wagenclique hatte einen hohen Aufbau auf ihren Wagen gemacht, an welchen sich die Fasnächtler mit Kletterausrüstungen festgemacht hatten. In Basel-Stadt sind die Vorschriften strenger und niemand darf so hoch auf einen Wagen steigen.

Nach dem tödlichen Unfall an der Fasnacht vom Wochenende in Liesberg sind die Ermittlungen noch in Gang. Klar ist bisher, dass ein 40jähriger Fasnächtler um 15:30 Uhr im Oberdorf von Liesberg von einem Fasnachtswagen drei bis vier Meter in die Tiefe gefallen ist und sich dabei tödliche Verletzungen zugezogen hatte.

Ich stand bei diesem Wagen. Erste-Hilfe kam sofort.
Autor: Markus Wackelnagel Gemeindepräsident Liesberg

Der Verunfallte sei zusammen mit drei weiteren Cliquenkollegen an einer Art Drehkreuz festgemacht gewesen, welches auf dem Wagen aufgebaut worden war, sagt der Baselbieter Polizeisprecher Adrian Gaugler. «Weshalb diese Vorrichtung nicht festhielt, wissen wir aber noch nicht und klären es zur Zeit ab.»

Im Dorf sei die Betroffenheit nach dem Unfall sehr gross, sagt Gemeindepräsident Markus Wackernagel am Tag danach. «Ich selbst erlebte den Unfall leider hautnah mit», sagt er. «Ich stand bei diesem Wagen. Erste-Hilfe kam sofort.» Dennoch verstarb der Mann noch auf der Unfallstelle. Der Umzug wurde nach dem Unfall abgebrochen.

Basler Wagen werden von Polizei kontrolliert

Ein Unfall wie in Liesberg hätte an der Basler Fasnacht nicht passieren können, sagt Roger Borgeaud, Präsident der Interessengemeinschaft der Wagencliquen in Basel, auch wenn am Cortège mehr als 100 Fasnachtswagen mitmachen. «Der Wagen darf zwar bis zu vier Meter hoch sein», sagt Borgeaud über die Vorschriften. «Aber weiter als 2,5 Meter hoch darf niemand auf dem Wagen sein. Das ist genau definiert und das haben alle Cliquen schriftlich.» Auch werden die Wägen von der Polizei kontrolliert und abgenommen.

Nach einem tödlichen Unfall vor 12 Jahren wurden die Vorschriften nochmals verschärft. Damals kam ein kleiner Junge unter die Räder eines Waggiswagens.

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