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Tötungsdelikt in Hemmental Leicht mildere Strafe für die Beschuldigte

Auch das Schaffhauser Obergericht taxiert die Tat als Mord. Es reduziert die Freiheitsstrafe aber um ein Jahr.

  • Die heute 28-Jährige Frau, die im Dezember 2015 ihren Vater erstochen haben soll, muss für 15einhalb Jahre ins Gefängnis.
  • Das Schaffhauser Obergericht hat das Strafmass der Vorinstanz, des Schaffhauser Kantonsgerichts, um ein Jahr reduziert.
  • Auch das Obergericht sah es als erwiesen an, dass die 28-jährige in dem Familiendrama eine aktive Rolle hatte.
  • Der Anwalt der Beschuldigten zieht es in Betracht, das Urteil noch vor Bundesgericht anzufechten.

Auch das Schaffhauser Obergericht stützte sich bei seinem Urteil auf Indizien, die in ihrer Gesamtheit gegen die Frau sprechen. Es gebe keinen Grund, um an den forensischen Gutachten zu zweifeln.

Für das Obergericht ist klar, dass die 28Jährige eine aktive Rolle bei dem Familiendrama hatte. Sie wollte ihrem Mann bei der Messerstecherei mit ihrem Vater in der elterlichen Wohnung nicht nur zu Hilfe kommen. Sie habe selber hinterrücks auf den Vater eingestochen.

Der Prozess am Schaffhauser Obergericht fand am Dienstag statt. Lesen Sie hier die Details dazu:

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