Der Mann soll zusammen mit seinem Sohn gehandelt haben. Der Sohn war zusammen mit seinem Bruder im Jahr 2003 einige Wochen lang in dem privaten Kinderheim an der Spiezer Bahnhofstrasse untergebracht. Dort fühlte sich der Bursche aus seiner Sicht unangemessenen Bestrafungen und Demütigungen ausgesetzt.
Zehn Jahre später sollen Vater und Sohn zur Tat geschritten sein und den Heimleiter und seine Partnerin gemäss Staatsanwaltschaft mit über 100 Messerstichen und -schnitten getötet haben. Die Partnerin sei getötet worden, weil sie Zeugin der Angriffe auf den Heimleiter wurde, sich wehrte und deshalb «eliminiert» wurde.
Dies geht aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervor, die zu Beginn der Hauptverhandlung nochmals vorgelesen wurde. Für die Staatsanwaltschaft ist damit der Tatbestand des Mordes erfüllt.
Die Voruntersuchung gestaltete sich allerdings sehr schwierig. Erst anderthalb Jahre nach dem Tötungsdelikt verhaftete die Polizei Vater und Sohn, weil sich eine DNA-Spur vom Tatort zuweisen liess. Sie sind seit November 2014 in Untersuchungshaft.
Am Vormittag des ersten Prozesstages klärte das Regionalgericht des Berner Oberlandes in Thun zudem Verfahrensfragen. Dabei entschied es aufgrund eines Antrages der Verteidigung, auch den Straftatbestand der vorsätzlichen Tötung zuzulassen. Da geht es um ein beträchtlich tieferes Strafmass als bei einer Verurteilung wegen Mordes. Anträge, die Anklageschrift zurückzuweisen oder das Verfahren zu teilen, lehnte das Gericht ab.
Der Angeklagte schweigt
Die danach vorgesehene Befragung des Angeklagten zur Tat und zur Person scheiterte, weil der Angeklagte von seinem Recht Gebrauch machte, die Aussage zu verweigern, gleich wie während der Voruntersuchung. Er anerkennt auch die Tat nicht.
Der Fall
Auf Frage von Gerichtspräsident Jürg Santisch bekräftigte der Mann lediglich, dass er weder zur Tat noch zu seinen persönlichen Verhältnissen Aussagen machen werde.
Jugendgericht urteilt über den Sohn
Der Sohn, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, bei der Tat im Mai 2013 massgeblich beteiligt zu sein, steht Mitte Dezember in Bern vor dem Jugendgericht. Er war zur Tatzeit minderjährig. Jugendgerichtsverhandlungen sind nicht öffentlich.
Am Montagnachmittag nimmt ein Gutachter der Rechtsmedizin Stellung. Am Dienstag sind die Plädoyers von Anklage und Verteidigung vorgesehen. Das Urteil wird am Dienstag, den 13. Dezember eröffnet.