Am zweiten Tag des Prozesses um das Tötungsdelikt in Tägerwilen hat der Verteidiger einen unbekannten Dritten als möglichen Täter ins Spiel gebracht. Sein Mandant sei unschuldig, er fordere einen vollumfänglichen Freispruch.
Der heute 62-jährige Beschuldigte soll am Pfingstsamstag 2016 bei der See-Rhein-Badi in Tägerwilen TG seine in Konstanz wohnende 38-jährige Geliebte gewürgt und mit einem Stein erschlagen haben. Am Tag darauf wurde die Leiche von einem Spaziergänger entdeckt.
«Wesentliche Ungereimtheiten»
Im zeitlichen Ablauf am Tatabend gebe es «wesentliche Ungereimtheiten zu Indizien, Fakten und Zeugenaussagen», sagte der Verteidiger am Dienstag vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen. Unter anderem hätten Zeugen gesehen, dass das Paar ein Lokal einzeln und nicht gemeinsam verlassen haben.
Die Wirtin habe später vor dem Haus eine Zigarette geraucht und Schritte gehört. Weil diese nicht hinkend waren, so wie der Beschuldigte an besagtem Abend, sollen es die Schritte einer Drittperson gewesen sein.
Kritik an der Staatsanwaltschaft
Im Übrigen zerzauste der Verteidiger das Vorgehen der Staatsanwaltschaft während den Ermittlungen. Es habe unzulässige Unterstellungen und Suggestivfragen gegeben. Dabei ändere das anfängliche, später zurückgezogene Geständnis des Mannes nichts an diesem Prinzip.
Am Montag erläuterte der Staatsanwalt detailliert die Indizien, welche den Beschuldigten belasten. Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung des Mannes wegen Mordes und eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung. Das Urteil wird voraussichtlich am Mittwoch eröffnet.