Zwei Personen teilen sich ein Regierungsamt. Mit dieser Idee des Top-Sharings (also einem Job-Sharing auf Führungsebene) mischte Basta zu Beginn des Jahres die Basler Politik auf.
Nun liegt ein juristisches Gutachten der Staatskanzlei zur Idee vor. Dieses besagt, dass die Basler Regierung aus sieben Mitgliedern besteht, nicht aus 700 Stellenprozenten, die man auf mehr als sieben Personen aufteilen kann.
Basta-Co-Präsidentin Heidi Mück will die Idee einer Doppelkandidatur dennoch nicht ganz begraben. «Wir werden das an der Mitgliederversammlung besprechen», sagt Mück. Das sei sowieso geplant gewesen und das Gutachten sei ein Argument, das bestimmt Eingang in die Diskussion finde. Besprechen werde man das Gutachten aber auch mit der eigenen Anwältin.
Ausweichstrategie ebenfalls umstritten
Kritisch sieht das Gutachten der Staatskanzlei auch die Idee einer sogenannten Seitenwagenkandidatur. Da würde zwar nur eine Person für die Regierung kandidieren. Sie würde allerdings bereits im Wahlkampf sagen, wen sie als Generalsekretärin oder -sekretär anstellen würde, wer also sozusagen mithelfen würde beim Regieren. Auch diese Variante werde Basta an der Versammlung Anfang Mai besprechen.