Der Streit zwischen der Bürgergemeinde Oensingen und dem Kanton Solothurn dreht sich um die Strasse auf den Ausflugsberg Roggen. Die Schotterstrasse wurde 2009 teilweise betoniert. Der Kanton erlaubte dies aber nur für einen bestimmten Abschnitt der Strasse.
Die Bürgergemeinde Oensingen jedoch betonierte auch weitere 660 Meter der Strasse ohne Baubewilligung, also illegal. Bürgergemeindepräsident Remo Liechti verteidigt dies damit, dass der Unterhalt der unbefestigten Strasse teuer gewesen sei.
Wir mussten jedes Jahr 30'000 Franken in den Unterhalt der Strasse stecken.
Der Kanton pocht nun dennoch auf den Rückbau der Strasse. Schliesslich sei die Betonierung ohne Baubewilligung erfolgt. Und dass es keine Bewilligung gebe, das habe einen Grund: «Die Strasse gilt als Waldstrasse und muss deshalb den Charakter einer Waldstrasse behalten», erläutert Ralph Kaiser vom kantonalen Rechtsdienst.
Fall für das Verwaltungsgericht?
Auf einer Waldstrasse dürfe es nicht primär um den Luxus einer bequemeren Nutzung für die Autofahrer gehen, findet der Kanton. Genau das sei aber ein Beweggrund für die Betonierung der Strasse gewesen, schliesslich verbinde die Strasse Oensingen mit dem Bergrestaurant Roggen, das der Bürgergemeinde gehört.
Die Bürgergemeinde ihrerseits will sich aber nicht fügen, schliesslich kostet der Rückbau 150'000 Franken. Nun versucht sie mit einem Gutachten den Kanton doch noch davon zu überzeugen, dass der Betonbelag bleiben darf. Gelingt keine Einigung, muss das Verwaltungsgericht entscheiden.