Dass der Bund – genauer gesagt das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK – das Projekt im Rahmen des kantonalen Richtplans genehmigt hat, bedeutet, dass dieser dem Projekt keine Steine mehr in den Weg legt und dieses realisiert werden kann.
«Das ist ein wichtiger Schritt. Nun können wir bei einem konkreten Projekt eine Zonierung durchführen. Dies war bis jetzt noch nicht sicher», sagt der St. Galler Raumplaner Ueli Strauss. Konkret geht es um das Siedlungsgebiet Tannenbodenalp.
Auch für mögliche Investoren ist diese Rechtssicherheit seitens des Bundes ein wichtiges Signal. Denn die Verantwortlichen sind zurzeit daran, Investoren zu suchen. Dies, weil die Alpkorporation Mols im Juni eine Mitfinanzierung an der Urne abgelehnt haben.