Der Einwohnergemeinderat Engelberg hat eine Planungszone zwischen dem Bahnhof und dem Kloster erlassen. Diese gilt für fünf Jahre.
In dieser Zone ist es ab sofort nicht mehr erlaubt, Räume im Erdgeschoss zu Wohnungen umzunutzen. Sie müssen dem Gewerbe zur Verfügung stehen. Ebenfalls untersagt ist es in der Planungszone, bestehende Hotelbetriebe auf allen Geschossen in Wohnungen umzurüsten, wie die Gemeinde am Mittwoch mitteilte.
Keine Wohnungen auf Kosten von Gewerberäumlichkeiten
Hintergrund des Entscheides sind Anfragen für Umnutzungen von bestehenden Räumlichkeiten für Gewerbe und Gastronomie zu neuen Wohnungen im Dorfzentrum. Dies widerspreche jedoch dem Ziel der Tourismusstrategie, das Dorfzentrum zu beleben. Zudem drohten neue Zielkonflikte, heisst es in der Mitteilung.
Es wäre grundfalsch, auf der einen Seite über die Aufwertung des Zentrums nachzudenken und auf der anderen Seite diese Lokalitäten in Wohnungen umzuwandeln.
Das Gebiet der Planungszone im Kern von Engelberg eigne sich aufgrund seiner zentralen Lage und als Ort mit einer identitätsstiftenden, historischen Qualität sehr gut für die Hotelnutzung. Die Übernachtungszahlen seien jüngst wieder angestiegen. Das heisse aber nicht, dass es automatisch den Läden auch gut gehe, sagt Talammann Alex Höchli. Daher wolle man erreichen, dass die Gäste länger bleiben.
Der Einwohnergemeinderat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Attraktivierung des Dorfzentrums befasst, um die Ziele der aktuellen Tourismusstrategie zu erreichen. Die Planungszone gilt für fünf Jahre und soll die Umnutzung vorläufig verhindern, bis die nächste Ortsplanungsrevision abgeschlossen werden kann. Gegen die Zone kann Einsprache erhoben werden.