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Über das neue Stipendiengesetz herrschte Einigkeit im Landrat Nidwalden
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 28.08.2019. Bild: Keystone
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Transparenter und gerechter Nidwalden passt sich bei den Stipendien den anderen Kantonen an

Der Nidwaldner Landrat stimmt dem revidierten Stipendiengesetz und damit einem Systemwechsel einstimmig zu.

Der Nidwaldner Landrat will Stipendien transparenter ausschütten. Er hat am Mittwoch nach erster Lesung dem revidierten Stipendiengesetz mit 53 zu 0 Stimmen zugestimmt. Dieses sieht zur Berechnung der Beiträge ein Fehlbetragsdeckungssystem vor.

Anlass der Gesetzesrevision ist, dass 2013 ein Stipendienkonkordat in Kraft getreten ist, das die Ausbildungsbeiträge schweizweit harmonisiert. Nidwalden ist dem Konkordat nicht beigetreten.

Wechsel im System

Heute werden in Nidwalden die Stipendien nach einem sogenannten Punktesystem berechnet. Neu soll, wie in fast allen anderen Kantonen, das Fehlbetragsdeckungssystem angewandt werden. Dieses stellt die Kosten der Ausbildung den finanziellen Mitteln der Studierenden und deren Eltern gegenüber.

Der Landrat unterstützt diesen Wechsel. Das neue System sei transparenter und gerechter, sagte Klaus Waser (FDP), Sprecher der vorberatenden Kommission.

Finanzielle Folgen nicht berechenbar

Im konkreten Fall dürfte die neue Berechnung gegenüber der heutigen zu erheblichen Veränderungen führen. Es sei deswegen nur bedingt möglich, die finanziellen Auswirkungen der Reform zu berechnen, erklärte der Regierungsrat in seinem Bericht.

Trotzdem rechnet Erziehungsdirektor Res Schmid nicht mit grösseren Veränderungen: «Wir haben in den letzten Jahren den bugetierten Betrag von einer Million fast immer ausgeschöpft.»

In den letzten Jahren suchten jeweils zwischen 230 und 340 Personen um einen Ausbildungsbeitrag nach. Rund zwei Drittel der Gesuche wurden gutgeheissen. Die jährlichen Ausgaben bewegten sich zwischen 0,8 Millionen und einer Million Franken.

Thomas Wallimann von den Grünen wollte noch eine Änderung im Gesetz einbringen. Er will die Altersgrenze von heute 40 auf 50 Jahre anheben. Da der Antrag aber zu spät eingereicht wurde, wurde er in der ersten Lesung nicht mehr behandelt.

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