Der durstige Wanderer und die überhitzte Bikerin können ihre Wasserflasche an jedem Brunnen ohne Bedenken nachfüllen sofern der Brunnen...
- ...direkt am (Wander-)Weg steht, also öffentlich zugänglich ist, und nicht abseits auf der Weide oder auf privatem Grund steht.
- ...kein Schild «Kein Trinkwasser» trägt.
Ein privater Brunnenbesitzer darf seinen Brunnen am Wanderweg aber auch einfach mit «Kein Trinkwasser» anschreiben, auch wenn das Wasser in Ordnung wäre.
Hat ein solcher öffentlich zugänglicher Brunnen kein Schild, muss der Besitzer auf eigene Initiative Wasserproben beim Kanton einreichen. Dieser macht auch Stichproben.
Brunnen auf privatem Grund
Auf offensichtlich privatem Grund muss der Brunnen vom Besitzer nicht angeschrieben werden. Wer querfeldein wandert, die offiziellen Wanderwege verlässt, trinkt dort Brunnenwasser auf eigene Verantwortung.
Hinter dieser Praxis der Kantone steht kein Gesetz, sondern eine Vollzugspraxis. Eine juristische Stellungnahme des Rechtsdienstes im Kanton Solothurn hält fest, dass ein Brunnenbesitzer für die Folgen von schlechten Wasser haftbar gemacht werden kann. Allerdings sind in der Regel die Gemeinden zuständig für die Wassernutzung und -qualität.