Am Tag nach dem Freispruch sagt Bildungsdirektor Michael Stähli auf Anfrage von SRF News: «Für uns ist das Urteil sehr überraschend gekommen, teilweise unverständlich und nicht nachvollziehbar.» Allerdings verfüge die Regierung erst über eine Kurzmitteilung, die Detailbegründung des Gerichtes stehe noch aus.
Auch wenn das Gericht argumentiert, dass die Auslagen offen gelegt wurden und die Belege visiert worden seien, sieht Stähli keinen Handlungsbedarf beim Kanton. Es gebe bereits seit 2016 Leistungsvereinbarungen mit den Sportverbänden, in denen die Abläufe und Zuständigkeiten geregelt seien. Es gab aber Verdachtsmomente und deshalb habe man auch das Arbeitsverhältnis aufgelöst.
Private Ausgaben finanziert
In seiner Funktion als Leiter des kantonalen Sportamts hatte der Mann über ein Konto mit 1,8 Millionen Franken verfügt. Mit dem Geld zahlte er Beiträge für die Sport- und Nachwuchsförderung aus. Tatsächlich deckte der Beschuldigte mit dem Geld auch private Kosten – für sein Auto und die Studiengebühren seiner Tochter.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm deshalb neben Betrug auch ungetreue Geschäftsführung und Urkundenfälschung vorgeworfen und forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Ausserdem solle der Angeklagte 300 Tagessätze à 70 Franken bezahlen, falls er innert zwei Jahren wieder straffällig würde. Die Verteidigerin verlangte einen Freispruch.
Andere wussten davon
Das Schwyzer Strafgericht kommt nun zum Schluss: Die Auslagen, welche vom besagten Konto ausgegangen seien, seien offengelegt worden. Die Präsidenten der Sport-Toto-Kommission und des Sportverbands hätten sie gar unterschrieben. Also habe der damalige Leiter des Sportamts nicht betrogen.
Ausserdem habe er nur einen kleinen Bruchteil des Geldes privat verwendet. Bei seiner Arbeit als Sporförderer habe er «erhebliche Umtriebe» gehabt, so das Schwyzer Strafgericht weiter. Entsprechend habe er das Geld, welches der Beschuldigte für sich beanspruchte, als Entschädigung betrachtet. Man könne also nicht davon ausgehen, dass der Mann die Absicht hatte, sich persönlich zu bereichern oder den Sportverband zu schädigen.
Freispruch in allen Punkten
Das Schwyzer Strafgericht spricht den Mann darum von allen Vorwürfen frei. Für seine Kosten im Zusammenhang mit dem Prozess erhält er eine Entschädigung von rund 35'000 Franken. Die Verfahrenskosten von 16'000 Franken gehen zulasten der Staatskasse.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der unterlegene Staatsanwalt es akzeptiert, ist noch offen. Auf Anfrage sagte dieser, er verlange nun zunächst das begründete Urteil und entscheide dann über einen allfälligen Weiterzug.