Im April hatte das Zuger Stadtparlament verschiedene Gebührenanträge des Stadtrates abgelehnt. Und auch dort, wo das Parlament eigentlich nicht direkt mitreden durfte, gab es sich kritisch.
So nahm es mit 24 zu 8 Stimmen nur ablehnend davon Kenntnis, dass der Stadtrat die Gebühren für die Bereiche Nutzung des öffentlichen Raumes, Taxistandplätze, Gastgewerbe, Strafbefehlsverfahren und Parkraumbewirtschaftung erhöhen wollte.
Der Stadtrat hat seine vorgesehenen Anpassungen nun ein weiteres Mal überprüft - geändert hat sich an seiner Haltung aber nichts, hält er in einer Mitteilung fest: «Die heutigen Gebühren sind nicht kostendeckend.»
Gebühreneinnahmen decken Kosten nicht
So weise die Vollkostenrechnung für die Parkgebühren eine jährliche Unterdeckung von rund zwei Millionen Franken aus. Die Gebühren werden nun laut Stadtrat «moderat» angepasst und nach einheitlichen Kriterien bemessen.
Auch die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums werden angepasst: Hier will der Stadtrat nach Art der Veranstaltung differenzieren. Bei einem kommerziellen Anlass gelangt ein höherer Tarif zur Anwendung als bei einem gemeinnützigen.