Das Bündner Amt für Jagd und Fischerei hat in den letzten Jahren, zusammen mit Jägern, Förstern und Naturschutzverbänden, mehrere grosse Informationskampagnen gefahren. Das Amt kontrolliert auch, ob das Verbot eingehalten wird. Wer nicht spurt, muss theoretisch mit einer Strafanzeige rechnen.
Wir müssen immer wieder Mahnschreiben verschicken.
Die Zahlen zeigen: Illegale Wildfütterungen kommen immer noch vor, obwohl dies seit 2017 gesetzlich verboten ist. Wir müssen immer wieder Mahnschreiben verschicken, sagt der Bündner Jagd- und Fischereiinspektor Adrian Arquint.
Verwarnung statt Busse
Wer erwischt wird, bekommt meistens eine Verwarnung. Von Strafanzeigen wird abgesehen. «Wir wollten zuerst informieren und appellieren», sagt Adrian Arquint. Diesen Winter gab es eine Strafanzeige. Ein schon Verwarnter habe erneut Wildtiere gefüttert. "Das Verbot wird durchgesetzt", so Arquint. Allerdings erst nach zum Teil mehrfachen Ermahnungen.
Fallzahlen rückläufig
Die Zahlen der letzten drei Winter zeigen, dass illegale Fütterungen zurückgehen. «Dies kann auch am milden Winter liegen», sagt Arquint. Die Zahlen seien mit Vorsicht zu geniessen. In milden Wintern kämen die Tiere nicht so nahe an die Siedlungen.
In milden Wintern ist die Versuchung, Tiere zu füttern, kleiner.
Die aktiven Fütterungen, also dort wo jemand den Wildtieren bewusst Heu, Salz oder Mais anbietet, sind von 13 auf acht Fälle gesunken. Bei der passiven Fütterung, bei welcher illegal liegen gelassener Kompost oder Grünabfälle als Futter dienen, wird ein Rückgang von 43 auf sieben Fälle verzeichnet.
Grössere Wildruhezonen
Der Kanton setzt weiterhin auf Informationskampagnen zur Sensiblisierung. Zusätzlich sollen grössere Wildruhezonen dafür sorgen, dass das Wild nicht unnötig Energie verbraucht und nicht zu den Menschen kommt, um Futter zu suchen.