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Tweet und Facebook-Kommentar SVP-Nationalrat wegen Rassendiskriminierung verurteilt

Jean-Luc Addor habe via soziale Netzwerke eine feindselige Haltung gegenüber Muslimen unterstützt oder sogar verstärkt.

  • Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor ist wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismusstrafnorm zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.
  • Hinzu kommt eine Busse von 3000 Franken.
  • Via Facebook und Twitter habe er eine feindselige Haltung gegenüber Muslimen unterstützt oder gar verstärkt, so das Bezirksgericht Sitten.
  • Der Prozess gegen Addor hatte bereits im Mai stattgefunden, nun hat das Gericht sein schriftliches Urteil veröffentlicht.

Auslöser der Strafanzeige war ein Tweet sowie ein Facebook-Kommentar gewesen, den Addor am 22. August 2014 verbreitet hatte. Er schrieb darin über eine Schiesserei in einer Moschee in St. Gallen, bei der ein 51-jähriger Mann getötet worden war: «Wir wollen mehr davon!»

Der Islamische Zentralrat Schweiz hatte nach diesen Äusserungen gegen Addor Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung eingereicht. Das Bezirksgericht Sitten veröffentlichte am Donnerstag nun sein schriftliches Urteil zum Prozess, der bereits im Mai stattgefunden hatte.

Gericht: Leser konnten keine Ironie entdecken

Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass Addor aufgrund seiner juristischen und politischen Erfahrung und seiner systematischen Stigmatisierung des Islams in den Wochen vor der Verbreitung des umstrittenen Tweets die Reaktionen, die er provoziere, hätte voraussehen müssen.

Ein durchschnittlicher Leser habe in den Kommentaren auf Addors Twitter- und Facebook-Konten zudem keine Ironie entdecken können. Vielmehr habe der SVP-Nationalrat den Eindruck erweckt, dass die Mitglieder der islamischen Religionsgemeinschaft Wesen seien, für die das Leben keinerlei Wert besitze. Mit seiner diskriminierenden Botschaft habe Addor eine feindselige Haltung gegenüber Muslimen unterstützt oder gar verstärkt.

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