Die Baselbieter Polizei ist ganz zufrieden. Die Kriminalität ist 2018 im Kanton stark zurückgegangen. Ein Wermutstropfen aber bleibt: Die Kantone haben nämlich nach wie vor keinen automatischen Zugriff auf Täterprofile, DNA-Daten oder Täter-Fotos, die andere Kantonspolizeien angelegt haben. Grund: Es fehlt die gesetzliche Grundlage dafür.
Das jetzige System kann dazu führen, dass Täter eine zu tiefe Strafe kassieren.
Dies könne im Extremfall dazu führen, dass ein überführter Täter eine zu tiefe Strafe erhalte, sagt Mark Burkhard, Kommandant der Kantonspolizei Baselland. Das könne dann der Fall sein, wenn beispielsweise ein Täter im Baselbiet gefasst werde, man aber nicht herausfinde, dass der gleiche Mann schon in andern Kantonen ähnliche Delikte verübt habe.
Automatischer Informationsaustausch für Täter
Um zu verhindern, dass ein Täter mit einer zu tiefen Strafe davon kommt, verlangt Mark Burkhard nun, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen werde, welchen der Polizei den automatischen Informationszugriff auf die Datenbanken der andern Kantone erlaube.
Das Problem dabei: Alle Kantone und der Bund müssten dazu ein Gesetz verabschieden. Das braucht viel Zeit. Sobald die verwendete Datenbank verändert wird, müssen zudem alle ihr Gesetz wieder anpassen. Das sei viel zu schwerfällig, findet Burkhard. Er verlangt daher, dass die Kantone und der Bund ein Gesetz in Kraft setzen und dann nur noch die Kantonsregierungen die Datensysteme absegnen müssen - dies auch dann, wenn neue System in Betrieb gesetzt werden. Das wäre am effizientesten.
Ohne parlamentarische Kontrolle
Ist es aber nicht heikel, wenn die Polizeien ihre Systeme ändern können, ohne dass die Parlamente kontrollierend eingreifen können? Burkhard findet Nein. «Schon heute können die Kantone Informationen austauschen. Der Weg ist aber sehr mühsam, da man für jeden Fall eine neue Anfrage starten muss.»