Der Einwohnerrat Kriens hatte den Bebauungsplan im September 2014 genehmigt. Als Investorin tritt die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich auf. Im Januar 2016 genehmigte auch der Regierungsrat den Bebauungsplan und wies die Beschwerden von Nachbarn ab.
Die Nachbarn gelangten darauf an das Kantonsgericht, unterlagen dort aber ebenfalls, wie dieses am Freitag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Wohnquartier werde nicht erdrückt
Die Nachbarn machten unter anderem geltend, dass der Bebauungsplan auf veralteten Konzepten und Gutachten beruhe. Die Wohn- und Lebensqualität der Nachbarschaft würden durch den Schatten der neuen Gebäude, durch den Entzug der Aussicht und den zusätzlichen Verkehr beeinträchtigt.
Im Urteil heisst es hingegen, die geplanten Hochhäuser würden das Wohnquartier am Sonnenberg nicht - wie behauptet - erdrücken.
Planung geht weiter
In einer ersten Reaktion zeigt sich die Investorin, die Zürcher Pensionskasse BVK, erfreut. «Wir haben die Anliegen der Anwohner immer sehr ernst genommen», schreibt BVK-Kommunikationschef Florian Küng. Man baue statt zwei nur ein Hochhaus und zwar ein kleineres. «Wir hoffen nun, dass mit dem Urteil des Kantonsgerichts Klarheit herrscht.» Ob die Beschwerdeführer das Urteil weiterziehen, ist noch unklar. Sie waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Grossprojekt für 200 Millionen Franken
Geplant sind auf dem 30'000 Quadratmeter grossen Areal 270 Mietwohnungen, Büros, Gewerbe und ein Bildungszentrum für rund 500 Studierende. Vorgesehen ist die Zusammenarbeit mit einer internationalen Hotelfachschule.