Neben der Strafe gegen den Hauptangeklagten reduziert das Kantonsgericht auch die Strafe gegen die Mitbeschuldigten. Die Strafen der beiden Mitangeklagten werden je um ein halbes Jahr auf neu 42, respektive teilbedingte 36 Monate reduziert. Das Kantonsgericht bestätigte hingegen die Schuldsprüche des Strafgerichts. Die drei Angeklagten werden unter anderem wegen qualifiziertem Raub und Nötigung, der Hauptbeschuldigte zudem wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt.
Das Schwyer Kantonsgericht gewichtet nun die Umstände anders, als dies das Strafgericht tat. Aus diesem Grund kam es zum Schluss die Strafen zu reduzieren. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.