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Übergriffe auf Minderjährige Viereinhalb Jahre Haft für ehemaligen Fussball-Masseur

  • Ein 57-jähriger Mann ist zu viereinhalb Jahren Gefängnis unbedingt und einer ambulanten Therapie verurteilt worden. Er wurde schuldig gesprochen wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern.
  • Der Mann war bei einem Fussballklub in der Region als Masseur angestellt, wo er Erwachsene massierte. Privat behandelte er aber auch minderjährige Fussball-Junioren. Dabei soll es bei sechs Jugendlichen zu sexuellen Übergriffen gekommen sein.

Die Übergriffe fanden laut Anklage zwischen Juni 2015 und Juli 2016 statt. Es soll bei sechs Jugendlichen zwischen 13 und 14 Jahren zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Der Beschuldigte ist nur in einem Fall geständig.

Vorstrafe wegen sexueller Handlungen mit Kindern

Der 57-Jährige hatte bei sich zu Hause in Kölliken einen Praxisraum eingerichtet. Da er als Masseur der ersten Mannschaft eines Fussbllklubs in der Region bekannt war, schickten diverse Eltern ihre Fussball-Junioren privat zu ihm. Auch über seinen Sohn soll der Angeklagte zu Kunden gekommen sein, dieser spielte ebenfalls Fussball.

Der Mann ist bereits vorbestraft, er wurde 2008 im Kanton Freiburg wegen sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Ein Gutachten habe damals festgestellt, dass er eine pädophile Neigung habe, heisst es in der Anklageschrift.

Gefängnisstrafe und ambulante Therapie

Das Bezirkgericht Zofingen hat den 57-Jährigen wegen mehrfacher sexueller Handlung mit Kindern zu viereinhalb Jahren Gefängnis unbedingt und einer ambulanten Therapie verurteilt. Der Mann befindet sich aber bereits seit fast zwei Jahren in Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Diese Zeit wird ihm angerechnet.

Der 57-Jährige darf zudem in Zukunft keine Berufe ausüben, die Kontakt zu Kinder nach sich ziehen. Das Gericht verhängte auch ein Kontaktverbot zu den Opfern und zu den eigenen Kindern. Das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen fiel einstimmig.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert und eine anschliessende Verwahrung. Der Beschuldigte sei gefährlich und rückfallgefährdet. Die Verteidigung forderte 24 Monate bedingt und eine Anrechnung der bisherigen Haft.

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