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Die UNO sorgt sich um die Rechte von Mieterinnen und Mietern am Basler Schorenweg
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 07.01.2020. Bild: Kanton Basel-Stadt
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Überraschende Unterstützung UNO leistet Basler Mietern Schützenhilfe

Die Sonderberichterstatterin macht sich Sorgen, dass bei der Kündigung von Mietern am Basler Schorenweg Menschenrechte verletzt werden.

Die UNO-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Wohnen, die Kanadierin Leilani Farha, hat dem Bundesrat einen Brief geschrieben. Darin erkundigt sie sich zur Wohnungssituation in den Städten Basel und Zürich. Ende November sei dieser Brief in Bern eingetroffen, bestätigt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf Anfrage von Radio SRF.

UNO-Sonderberichterstatter haben ein Mandat der Vereinten Nationen zu einem bestimmten Thema. Ihre Aufgabe ist es, Menschenrechtsprobleme zu untersuchen, überwachen und öffentlich über sie zu berichten.

Es gibt ein Recht auf angemessenes Wohnen

Nun macht sich die Sonderberichterstatterin für das Recht auf Wohnen Sorgen darüber, dass in Basel und Zürich möglicherweise die Rechte von Mieterinnen und Mietern verletzt werden. Sprich: Dass internationale Standards für Menschenrechte nicht eingehalten werden - das Recht auf angemessenes Wohnen.

Was konkret im Brief der Sonderberichterstatterin steht, darüber gibt niemand Auskunft. Ein Sprecher der UNO sagt: Die Kommunikation zwischen Sonderberichterstattern und betroffenen Staaten sei jeweils 60 Tage lang vertraulich und werde erst danach veröffentlicht. Die Idee ist, dass in diesen 60 Tagen die betroffenen Staaten gegenüber der UNO Stellung nehmen können.

Es geht um Immobilienprojekte der Credit Suisse

Recherchen zeigen, dass es im Brief der Sonderberichterstatterin konkret um zwei Fälle von Massenkündigungen von Mieterinnen und Mietern geht. Der erste Fall ist eine geplante Sanierung von zwei Hochhäusern am Schorenweg in Basel. Dort haben 196 Mietparteien im vergangenen März die Kündigung erhalten. Der zweite Fall betrifft den Brunaupark in Zürich. Dort sollen 240 Wohnungen abgerissen werden, damit 500 neue Wohnungen entstehen können. 400 Betroffene müssen deshalb eine neue Bleibe suchen.

Hinter beiden Projekten steht die Grossbank Credit Suisse. In Basel ist es ein CS-Immobilienfonds, der in die Sanierung der Hochhäuser investiert. In Zürich ist es die CS-Pensionskasse. Die Credit Suisse äussert sich schriftlich zu den Vorwürfen (Statement unten).

Stellungnahme der Credit Suisse im Wortlaut

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«Das Schreiben der UNO-Sonderberichterstatterin wurde auch uns zugestellt. Wir werden es innert der gesetzten Frist beantworten, können aber die Antwort nicht vor Versand im Rahmen einer Medienauskunft im Detail vorweg nehmen. Die angesprochenen Vorwürfe sind uns nicht neu, da sie von Seiten der UNO-Sonderberichterstatterin und von Mieterverbänden in Zürich und Basel bereits früher öffentlich erhoben wurden. Wir haben damals bereits darauf hingewiesen, dass die Vorwürfe jeder sachlichen Grundlage entbehren, insbesondere weil sowohl Pensionskasse wie der Immobilienfonds ihre Verantwortung als Vermieterin sehr ernst nehmen, die Kündigungen mit einer grossen Vorlaufzeit ausgesprochen haben und die Mieterinnen und Mieter aktiv unterstützen bei der Suche nach einer neuen Wohnung.»

Dass die UNO-Sonderberichterstatterin Leilani Farha beim Bundesrat interveniert, kommt nicht unerwartet. Im vergangenen Juni besuchte sie den Brunaupark in Zürich und sagte damals bereits gegenüber dem «Blick», sie überlege sich, ein einem Schreiben an die Schweizer Regierung ihre Besorgnis darüber auszudrücken, dass die internationalen Standards für Menschenrechte dort nicht eingehalten würden.

Basel-Stadt muss Vorwürfe beantworten

Stellt sich die Frage: Was passiert nun nach dem Brief der UNO-Sonderberichterstatterin? Wie erwähnt, hat nun die Schweiz die Möglichkeit, den Brief zu beantworten. Konkret sind nun die betroffenen Kantone und Städte gefordert. Im Kanton Basel-Stadt bestätigt das zuständigen Präsidialdepartement, man sei daran, eine Antwort an den Bundesrat zu formulieren. Aber auch dort heisst es: Man gibt erst dann öffentlich Auskunft zum Thema, wenn die Antwort formuliert ist.

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