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Überraschendes Urteil Basler Appellationsgericht gibt zwei deutschen Handwerkern Recht

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hatte die Messebauer gebüsst, weil es diese als «scheinselbstständig» beurteilt hatte.

Der Rechtsstreit geht ins Jahr 2015 zurück. Die beiden Handwerker waren damals an der Baselworld für den Standaufbau engagiert. Dabei wurden sie im Rahmen einer Baustellenkontrolle überprüft und als vermeintlich «Scheinselbstständige» entlarvt. Die beiden seien gar nicht als selbstständige Handwerker tätig gewesen, sondern stünden im Auftragsverhältnis für eine bayrische Firma, urteilte das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und büsste die beiden Männer.

Diesen Entscheid hat das Basler Appellationsgericht nun am Mittwoch aufgehoben. Anwalt Bruno Muggli, der die beiden Handwerker vertritt, ist zufrieden. «Alle Fakten haben dafür gesprochen, dass das Urteil in unserem Sinne ausfällt», sagt Muggli. Die beiden Männer seien auch in Deutschland als Selbstständige tätig, das sei aus diversen Unterlagen klar ersichtlich gewesen.

Das AWA nahm eine «Scheinselbstständigkeit» der beiden Handwerker an, weil diese sich nach einem genau Zeitplan zu richten hatten, der vorgab, wann welche Arbeiten zu erledigen seien. Wegen solcher Vorgaben könne man die beiden nicht als Selbstständige bezeichnen, schlussfolgerte das AWA.

Für Muggli ist klar, dass diese Argumentation des AWA ein Vorwand war, um möglichst viele ausländische Handwerker als «scheinselbstständig» betiteln zu können. «Das ist eine Art von Heimatschutz, die unseren Markt abschotten will», sagt Muggli. Nur sei dies mit der Personenfreizügigkeit nicht vereinbar. Das AWA möchte zu diesem Fall vorerst keine Stellung nehmen, man wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

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