Auf dem Uetlibergs prallen zwei Interessen aufeinander. Auf der einen Seite sucht die Zürcher Bevölkerung auf dem Hausberg Ruhe, auf der anderen Seite will der Besitzer des Hotels Uto Kulm auf dem Uetliberg, Giusep Fry, dort seine Projekte realisieren. Nun hat der Zürcher Regierungsrat den kantonalen Gestaltungsplan festgesetzt.
Es handelt sich um eine überarbeitete Version des Gestaltungsplans, den die Zürcher Baudirektion im November 2015 präsentierte. 27 Einwendungen sind daraufhin eingegangen. Die Baudirektion ging deshalb noch einmal über die Bücher: Nun hat sie den definitiven Gestaltungsplan erlassen.
Das sind die neuen Regeln
- Der Aussichtsturm und das Hotel dürfen nur noch eine Sicherheitsbeleuchtung aufweisen. Inszenierende Beleuchtungen und auch die Fassadenbeleuchtung sind verboten.
- Ein neuer maximaler Schallpegel wurde festgelegt Dieser darf bei Veranstaltungen nicht überschritten werden.
- Auf der Terrasse des Uto Kulm gibt es keinen Baubereich mehr.
- Helikopterflüge sind nicht mehr zulässig.
- Das Kontingent von 4000 Autofahrten wird beibehalten.
- Der Aussichtsturm und die WC-Anlage bleiben öffentlich zugänglich, es darf aber eine Gebühr verlangt werden.
- Vier grössere Anlässe pro Jahr sind erlaubt.
Die Zürcher Baudirektion ist überzeugt, dass der vorgelegte Gestaltungsplan ausgewogen ist und den meisten Interessen gerecht wird. Allerdings könnten nicht alle Anliegen berücksichtigt werden, erklärt der Zürcher Kantonsplaner Wilhelm Natrup. Das Kontingent von 4000 Autofahrten beispielsweise werde trotz Widerstand beibehalten. «Der Betrieb des Uto Kulms muss ja gewährleistet sein», so Natrup.
Rekurs liegt in der Luft
Die Präsidentin des Vereins Pro Uetliberg, Margrith Gysel, ist enttäuscht. Sie will, dass die Natur noch mehr geschützt wird. «Diese 4000 Fahrten finden wir absolut inakzeptabel» Vermutlich werde ihr Verein rekurrieren, so Gysel.
Auch der Hotelier und Uto Kulm-Besitzer Giusep Fry ist mit vielen Punkten des Gestaltungsplans nicht zufrieden. Zum Beispiel mit den Einschränkungen bei der Beleuchtung, den Events und den Autofahrten. Trotzdem akzeptiere er den Gestaltungsplan vermutlich, so sein Sprecher Benjamin Styger.
Der Gestaltungsplan liegt nun 30 Tage auf und kann beim Baurekursgericht angefochten werden. Wird der Plan nicht angefochten, tritt er im Februar in Kraft.