Wie das Bündner Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte, lehnte es zwei Beschwerden gegen die geplante Umfahrung des Dorfes Schmitten ab. Publiziert wurden zwei Urteile, von denen die Umweltverbände WWF, Pro Natura und Stiftung für Landschaftsschutz Schweiz sowie eine Reihe von Privaten betroffen sind.
Für die Gerichtskosten von total rund 15'000 Franken müssen einerseits die Bündner Regierung, auf der anderen Seite die Umweltorganisationen und Private aufkommen. Weiter entschied das Gericht, dass die Bündner Regierung die Umweltverbände und Private mit total 66'000 Franken aussergerichtlich entschädigen muss.
Der Grund dafür liegt darin, dass die Unterlagen des Kantons für das Umfahrungsprojekt seinerzeit ungenügend waren. Das Gericht musste zur Beurteilung des Falles ein Fachgutachten einholen und sah es als erwiesen an, dass die Einreichung der Beschwerden zum damaligen Zeitpunkt gerechtfertigt war.
Deshalb hätten die Beschwerdeführer nun Anspruch auf eine aussergerichtliche Entschädigung, schrieb das Gericht. Bezahlen muss die Beschwerdegegnerin, somit die Bündner Regierung.